Gegen Amtswillkür am Familiengericht

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Gast

#101 Re: Du sprichst mir aus der Seele!!! Ein grausameres Verbrechen gibt es nicht!

2013-07-16 12:16


Gast

#102

2013-07-18 11:47

Richter Helmut Siebert, wohnhaft in Aachen, Purweider Winkel 33 hat mein Kind aus seiner Heimat gerissen und aus seiner Schule getrieben, weil ich der Mutter nicht 50000 € zahlen konnte. Die in Eschweiler wohnende Frau Evelyn Warkentin vom Kreisjugendamt Aachen hat alles unternommen um die Mutter in ihrer Forderung zu unterstützen. Sie schreckte nicht davor zurück vor Gericht zu lügen. Es ging und geht um Geld gegen Kind. Details sind hier zu finden: www.franzpeterzantis.de


Gast

#103 Re:

2013-07-18 15:24

#61: - Die Antwort auf die Frage, warum 95% der getrenntlebenden Frauen die Kinder bei sich haben, wohingegen die Männer nicht mal Umgang mit ihren Kindern haben dürfen findest du hier:  www.franzpeterzantis.de. Wenn du vom Familiengericht schlecht behandelt wurdest, dann bist du das selber schuld. Ein bisschen Popowackeln, ein verlockendes Augenzwinkern. Die Richter sind meist sexuell unterfordert.

 


Gast

#104

2013-07-20 14:51

BGB § 1666 ohne Beschluss durch das Jugendamt ausgeführt und nach 7 Jahren wurde vom Gericht nur Besuchsrecht auf ein Jahr aller 8 Wochen festgesetzt - psychologisches Gutachten wurde dabei verworfen - Wo bleibt in Deutschland die Umsetzung von der Kinderrechtskonvention

Gast

#105

2013-07-20 20:50

"Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen."

Artikel 12 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der UN vom 10. Dezember 1948

Gast

#106

2013-07-20 21:58

Wir brauchen keine Verhandlungen hinter geschlossenen Türen,Ich fordere jede Verhandlung per Video zu dokumentieren,weil hinterher alles verdreht wird.In meinem Fall(3 Kinder entzogen),werde ich Strafantrag gegen die Richter/innen vor dem internationalen Strafgerichtshof stellen.(Kinderhandel;Kidnapping,usw.)
Johann Leis

Gast

#107

2013-07-21 06:11

Mir fehlen einfach die Worte bei dieser Grausamkeit die hier vor sich geht. Das Kästchen würde auf keinen Fall für das was hier geschieht ausreichen.

Gast

#108

2013-07-21 06:23

als fünf fache Mutter und Kinderschutzbeauftragte sind Kinder die zu Hause wohnnen möchten auch zu lassen...Aber es werden ohne jeglichen Grund Kinder weggenommen und nie wieder nach Hause gelassen.

Durch eigener erfahrung habe ich mich entschlossen mich gegen diese Machenschaften zu stellen und für Kinder in Not da zu sein!
gast

#109

2013-07-21 12:16

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19 Dezember 1966 (BGBL 1973 II 1553 )
Art.17
(1)Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seiner Famile seine Wohnung und seinem Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Art.18
(4)Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und ggf. des Vormunds oder Pflegers zu achten.
Art.23
(1) Die Familie ist die natürliche Kernzelle der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Art.41
(c)Der Ausschuss befasst sich mit einer ihm unterbreiteten Sache erst dann, wenn es sich Gewissheit verschafft hat dass alle in der Sache zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtbehelfe in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts eingelegt und erschöpft worden sind. Dies gilt nicht, wenn das Verfahren bei der Anwendung der Rechtsbehelfe unangemessen lange gedauert hat.

Gast

#110

2013-07-22 22:06

UNTERSCHREIBEN!!!

Gast

#111

2013-07-22 22:13

Kinder gehören zur Familie. Wenn Ihr wirklich helfen wollt, dann gebt das viele Geld das in Heime und "neue" Familien gesteckt wird, in die richtige Familie. Skandal.

Gast

#112

2013-07-23 07:55

jede Willkür muss endlich ein Ende finden. Wir sind im 21. Jahrhundert, aber unsere Kinder werden behandelt, als lebten wir zu Zeiten der Inquisition! Damals wurde Akteneinsicht ebenfalls verwehrt...und es gab weder Kontrollstelle noch unabhängige Beschwerdestelle!

Gast

#113

2013-07-24 04:50

Kämpfe seid drei Jahren um die Kinder,kein Kontakt mehr,Kindsvater boykottiert den Umgang,Jugendamt,Verfahrenspfleger,Familiengericht stoppen ihn nicht.
Ich bin ein seelischen Wrack,leide seitdem unter Depressionen,PSTTB,Ängste,Anpassungsstörung.
Mehrere Klinikaufenthalte hinter mir.Mir wurde dadurch bestätigt das ich nicht mehr voll arbeitsfähig bin.Aber richterlichen Gutachter verneint das.........Ich weiss nicht mehr wo ich die Kraft hernehmen soll.

Gast

#114

2013-07-24 05:38

Ein Verfahrensbeistand sollte nach 2 Gesprächen mit einem Kind, nicht über deren Zukunft bestimmen. Der Verfahrensbeistand unterstützt durch sein Verhalten noch die Entfremdung des anderen Elternteils. Da müssen Änderungen her.

Gast

#115

2013-07-24 08:57

Solange Steuergelder für den Missbrauch des § 1666 gezahlt werden, müssen wir kämpfen. Reichtum für die Mitarbeiter des JA und ihre Handlager durch die Handelsware Kind ist eine Verbrechen, für es keine geeignete Strafe gibt.

Gast

#116

2013-07-24 11:55

mein enkel (6) wurde unter fragwürdigen vorwänden in obhutgenommen.. monate später erst das FG eingeschaltet.. meine tochter wünscht die unterbringung in meinem haushalt.. abgelehnt.. Gutachten ist ein witz.. wörtlich zu nehmen - daten, namen, tatsachen fehlerhaft (20 min gepräch mit dem gutachter)- bin erziehungsunfähig (2 kinder erzogen).. nach stellungnahme zum gutachten wurde ich aus dem verfahren ausgeschlossen - begründung: meine tochter lebt noch!!!.. jugendamt, richterin, bestellter vormund akzepieren das gutachten.. entscheidung sorgerechtsentzug.. rechtsanwälte teten zurück, da verantwortliche richterin auch über verfahrenskosten entscheidet - ablehnung wegen voraussichtlicher erfolgslosigkeit!!!! der ausgang des verfahrens ist da wohl schon im vorfeld beschlossen?
wir haben beweise, aber keiner will sie hören oder sehen!!!!!!


Gast

#117

2013-07-24 13:07

WIR SIND ALLE GLEICH <3 <3 <3
Gast

#118

2013-07-24 22:23

Es ist einfach nur Grausam an deutschen Familiengerichten herrscht reine Willkür, einziges Ziel ausgrenzung der Vaters. Der soll zahlen sonst nix und dazu ist den Greichten und Jugendämtern jedes Mittel recht, nur mit Rechtsstaat hat das nix mehr gemein.

Das fälschen von Dokumenten und Aussagen stellt für Richter kein Hinderniss dar, Terminspiele und Gutachtertricks sind Standart.
Und das Jugendamt darf lügen wie es will, meist noch im Auftrag des Richters.

Väter entsorgen, das ist das Ziel, erst wid der Umgang reduziert, wenn das nix hilft wird Unterhalt gefordert bis er nicht mehr kann.

Und wenn der Vater weg ist kommt die Mutter an die Reihe,



Gast

#119

2013-07-27 16:14

Gegen Amtswillkür ,Schickane ,Erpressung,Nötigung !
Bin Selber Betroffener und Kämpfe um meine Kinder und den Kindeswillen ! Lg Helmut
Uweohv

#120 Der Wille des Kindes muss beachtet werden – aber nicht um jeden Preis

2013-07-28 14:59

Der Wille des Kindes muss beachtet werden – aber nicht um jeden Preis
Nicht die Kinder müssen sich entscheiden wo sie leben wollen, sondern unabhängige und empathische (Richter, Jugendamtsmitarbeiter, Gutachter, Anwälte) müssen sich zusammenfinden um Eltern in der schwierigen Phase der Trennung zu helfen!
Wenn eine Partnerschaft zerbricht, so ist dies für alle Beteiligten ein einschneidendes Ereignis, verbunden mit Wut, Trauer und Enttäuschung. Vor allem Kinder erleben die Trennung ihrer Eltern als eine sehr schwierige Phase, in der sie große Entwicklungsschritte leisten müssen.
Und obwohl wir inzwischen wissen, dass das Kardinalproblem nahezu aller Trennungskinder im Konflikt, in den Spannungen und in der Unversöhnlichkeit ihrer Eltern besteht, sind immer noch viele der professionellen Scheidungsbegleiter (Gericht, Jugendamt, Gutachter, Anwälte) festen Glaubens, dass allein die Zuweisung – treffender noch: der Entzug- eines Rechtstitels ausreiche, um die Kindeswohlgefährdung in Folge der veränderten Familiensituation zu beseitigen.
Im Ergebnis dieser Erkenntnis wurde nun das sozusagen >bessere Stück< ausgewählt um dann diesen Elternteil -unabhängig davon, wie sehr ihn alles belastet- allein bestimmen zu lassen und es war auch ziemlich unwichtig, ob das Kind mit dem anderen Elternteil weiterhin in Kontakt bleiben darf oder nicht.
Dies ist eine Logik, der jegliche Sensibilität und Menschlichkeit abhandengekommen ist und die in Wirklichkeit nicht fachlich, sondern im Kern ideologisch begründet war.
Eltern die als Paar auseinander gehen, werden zeitlebens Eltern für Ihre Kinder bleiben. Die größte Herausforderung für diese Eltern, die nicht mehr zusammenleben wollen, sehe ich darin, ihre Kinder optimal auf die bevorstehende Trennung vorzubereiten, ihnen Rückhalt zu geben und sie wohlbehalten durch diese schwierige Zeit zu führen. Nur so kann sie auch als Chance für einen neuen Aufbruch begriffen werden.
Der Wille des Kindes muss beachtet werden – aber nicht um jeden Preis

Gast

#121 Re:

2013-07-30 09:20

#118: Gast -

Was immer so von den Vätern kritisiert wird, trifft auch die Mütter. Das Ergebnis ist: Kinder landen im Heim -wird als "neutraler Raum" bezeichnet- , wenn Eltern nicht dem neuen Anspruch der "gemeinsamen" Sorge entsprechen können und auch das Kind nicht der Zerrissenheit des 50/50-Modell aussetzen wollen. Das Sorgerecht wird einer "neutralen" Dritten (Vormund) übertragen und daran wird festgehalten, wenn das vom "Helfersystem" und Gesetzgeber idealisiertes Familienbild "gemeinsame Sorge um jeden Preis" nicht umsetzbar ist! Kinder werden nachweislich in suizidale Gedanken getrieben, es wird ein Behandlungsbedarf bei Kindern und deren Sozialgefüge produziert! Selbst, wenn Fehler im Verfahren durch gesetzwidriges Handeln seitens Jugendamt und sonstiger Verfahrensbeteiligter aufgedeckt / erkannt werden, wird dies unter den Teppich gekehrt, verschwiegen; eine Handhabe dagegen haben die Eltern kaum, da das Jugendamt sowie die weiteren Verfahrensbeteiligten ja durch ihr Wirken vor Gericht den Haupteinfluss auf die Entscheidungen über das / die Kind /er haben. Durch Quälen der Kinder werden Eltern mundtot gemacht! Der Zwang zur gemeinsamen Sorgeausübung egal, welche individuelle Vorgeschichte besteht, ist diktatorisch!!!

 

Es ist einfach eine kindeswohlgefährdende Falschinformation die in den neuen Medien massiv betrieben wird, dass im Familienrecht ein Mutterrecht herrscht!!!

Für die Kinder muß hier im Familienrecht rundlegendes geändert werden! Diese Petition benennt wichtige Anfänge!

 

Die Beziehungsrechte des Kindes gehören in den Mittelpunkt! Das Kind hat keine Beziehungspflicht, nur Eltern haben vorrangig Pflichten gegenüber dem Kind!!!


Gast

#122 Re: Re: Dem gibt es nichts hinzuzufuegen! Sehr treffend beschrieben!

2013-07-30 11:53


Gast

#123 Re:

2013-08-01 07:38

#34: -

Die Zurückweisung eines Beistandes kann nur erfolgen, "wenn dieser zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig ist"

gemäß § 13 Abs. 6 SGB X

sowie §§ 181, 227 ff. BGB §§ 32;

§§ 32 + 34 StGB.

 

Die Zurückweisung eines oder mehrerer Beistände durch das Gericht muss schriftlich erfolgen

siehe § 13 Abs. 7 SGB X.

 

Bei unseren sehr geschätzten Ämtern nie das Wort "Zeuge" verwenden,

sondern immer von "Person meines Vertrauens"!!!

 

Liebe Grüße

Werner Hoeckh aus Asperg

JugendamtsgeschaedigteEltern@web.de


Gast

#124

2013-08-02 20:26

Es ist höchste Zeit, aufzudecken, - LÜCKENLOS- Was da seit Jahrzehnten auf dem Rücken von Familien an selektivem Potential noch nach "altem Muster des Dritten Reiches und seiner ERB-"Gesundheits"-Lehre"ausgeübt wird. Abscheulich, verwerflich und HÖCHST bedenklich für einen FREIEN sozialen Recht-s-(???)Staat wie Deutschland. Das alles stimmt SEHR SEHR nachdenklich. WER hat was davon, dass das SOOO schief läuft????Licht DA rein, aber ganz schnell- und bitte: NACHHALTIG!-dankeschön


Gast

#125

2013-08-04 08:07

Ich bete dass endlich etwas verändert werden kann. Es müssen zu viele Familien leiden und Menschenleben werden zerstört.