Gegen Amtswillkür am Familiengericht


Gast

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2013-07-20 20:50

"Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen."

Artikel 12 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der UN vom 10. Dezember 1948