Anspruch auf glutenfreie Verpflegung in Kitas und Schulen - für echte Inklusion

Gesetzlicher Anspruch auf sichere glutenfreie Verpflegung in Kitas und Schulen – für echte Inklusion

Warum?

Kinder mit Zöliakie sind in Deutschland oft vom gemeinsamen Mittagessen ausgeschlossen. Das ist gesundheitlich riskant und widerspricht Inklusion. Zöliakie betrifft 1 von 100 Menschen; bereits 1/8 g Weizen kann Entzündungen im Dünndarm auslösen.

Wir fordern:

  1. Gesetzlicher Anspruch auf sicheres, glutenfreies Mittagessen in Kitas & Schulen (z. B. mit ärztlichem Attest).
  2. Verpflichtende Schulung aller Mitarbeitenden bei Caterern zu Zöliakie, ärztlich verordneten Diäten und Unverträglichkeiten.
  3. Recht auf Verzehr selbst mitgebrachter, sicherer Lebensmittel in der Mensa (ohne Haftungsnachteile für Einrichtungen).
  4. Umsetzung auch in anderen Gemeinschaftseinrichtungen (Altenheime, Kliniken, Reha) – schärft das Bewusstsein für medizinisch notwendige Diäten insgesamt.

So ist es in Europa bereits rechtlich geregelt:

  • Italien: Klare Gesetzeslage (G. 123/2005) – Anspruch auf glutenfreie Verpflegung in Schulen, Krankenhäusern und öffentlichen Kantinen.
  • Finnland: Gesetzlich garantierte kostenlose Schulmahlzeit; offizielle Vorgaben sehen medizinisch notwendige Sonderdiäten vor (de-facto Rechtsrahmen auch für GF).
  • Frankreich: PAI (projet d’accueil individualisé) als verbindlicher Rechtsrahmen für medizinisch notwendige Sonderkost & Essensregelungen; pauschaler „Lunchbox-Zwang“ gilt als diskriminierend.

Weiteres Vorgehen:

Ich plane, diese Petition samt Begründung persönlich an den Bundestagsabgeordneten Dr. Philipp Rottwilm zu übergeben, der derzeit in unserer Region eine Bürgersprechstunde anbietet (Termin der Übergabe voraussichtlich am 27.08.2025)

Die ausführliche Begründung mit persönlichen Erfahrungen findet sich im angehängten Brief.

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