Abnehmspritze für Kranke greifbar machen! -> Lifestyle-Paragraf (§34 SGB V)

Lifestyle-Paragrafen (§34 SGB V) ist geregelt, dass die Kosten für Medikamente zur Gewichtsreduktion nicht übernommen werden dürfen.Wenn man den Lifestyle-Paragrafen anpassen würde, dann wäre ein großes Problem gelöst. Wenn dieser dann endlich "Gewichtskranken" Menschen, ohne Hürden, ein in Zukunft positives Leben ermöglicht!!!

Denn die Behandlung mit der Abnehmspritze ist heutzutage für oben genannte Menschen NICHT SELBER BEZAHLBAR! Denn wenn man so krank ist, kann man nicht arbeiten und kämpft sich schon so finanziell durch's Leben (Inflation)! Ebenso Erwerbsminderungsrentner/Rentner und finanziell Schwächere!!!

Viele bekannte Ärzte setzen sich für die "ÜBERNAHME DER KOSTEN" durch die Krankenkassen, ein! -„Adipositas ist der Einstieg in mehr als 200 Folgeerkrankungen“, sagt Prof. Matthias Blüher (Leiter der Adipositas-Ambulanz für Erwachsene an der Klinik und Poliklinik für Endokrinologie und Nephrologie des Uniklinikums Leipzig), wird von "Bild" berichtet. Auch viele Ärzte wollen ihren Patienten helfen, da sie wissen das dieser Patient es allein nicht tragen kann, doch sie können nicht durch diesen Paragraf!!!

Die Gesetzgebung sollte was die Kostenübernahme der "Abnehmspritze" betrifft, die behandelnden Ärzte entscheiden/bemessen lassen. Für diese ist es nicht "irgendein Patient" sondern "Ihr Patient", den sie kennen und behandeln-nicht nur eine "Fallzahl"!

 

Bitte gebt auch Ihr Eure Stimmen ab, um solch Menschen zu helfen, denn sie sind unsere  Familie/Freunde/Bekannte/Arbeitskollegen/Nahestehenden!!! Gesetze werden erst geprüft wenn Gründe bestehen.

Jede Stimme mehr vergrößert diesen Grund und stärkt unsere "Gemeinsamkeit"- ja auch das "füreinander da sein" und für "Schwächere zu Sorgen"!


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