Gegen Amtswillkür am Familiengericht

Quoted post


Gast

#121 Re:

2013-07-30 09:20

#118: Gast -

Was immer so von den Vätern kritisiert wird, trifft auch die Mütter. Das Ergebnis ist: Kinder landen im Heim -wird als "neutraler Raum" bezeichnet- , wenn Eltern nicht dem neuen Anspruch der "gemeinsamen" Sorge entsprechen können und auch das Kind nicht der Zerrissenheit des 50/50-Modell aussetzen wollen. Das Sorgerecht wird einer "neutralen" Dritten (Vormund) übertragen und daran wird festgehalten, wenn das vom "Helfersystem" und Gesetzgeber idealisiertes Familienbild "gemeinsame Sorge um jeden Preis" nicht umsetzbar ist! Kinder werden nachweislich in suizidale Gedanken getrieben, es wird ein Behandlungsbedarf bei Kindern und deren Sozialgefüge produziert! Selbst, wenn Fehler im Verfahren durch gesetzwidriges Handeln seitens Jugendamt und sonstiger Verfahrensbeteiligter aufgedeckt / erkannt werden, wird dies unter den Teppich gekehrt, verschwiegen; eine Handhabe dagegen haben die Eltern kaum, da das Jugendamt sowie die weiteren Verfahrensbeteiligten ja durch ihr Wirken vor Gericht den Haupteinfluss auf die Entscheidungen über das / die Kind /er haben. Durch Quälen der Kinder werden Eltern mundtot gemacht! Der Zwang zur gemeinsamen Sorgeausübung egal, welche individuelle Vorgeschichte besteht, ist diktatorisch!!!

 

Es ist einfach eine kindeswohlgefährdende Falschinformation die in den neuen Medien massiv betrieben wird, dass im Familienrecht ein Mutterrecht herrscht!!!

Für die Kinder muß hier im Familienrecht rundlegendes geändert werden! Diese Petition benennt wichtige Anfänge!

 

Die Beziehungsrechte des Kindes gehören in den Mittelpunkt! Das Kind hat keine Beziehungspflicht, nur Eltern haben vorrangig Pflichten gegenüber dem Kind!!!

Antworten


Gast

#122 Re: Re: Dem gibt es nichts hinzuzufuegen! Sehr treffend beschrieben!

2013-07-30 11:53:04

Oma und Engel

#256 Re: Re:

2015-12-15 12:28:48

#121: - Re:  

 Das ist alles genauso zu bejahen. Ebenfalls betrifft das das enge Umfeld des Kindes: die Großeltern. Auch die werden staatlicherseits "entsorgt" . Es muß dringend eine Änderung her zum Wohle aller Beteiligten und dadurch der Kinder. Zeitl. begrenzte Hilfen innerhalb der Familien und (fast)  niemals außerhalb. Alle Gelder in die Familien und nicht in die Systeme (Heim etc.)

Kernaufgaben der Jugendämter ist : Hilfe für Familien, Kinder und Jugend. Die müssen in die strengset Pflicht genommen werden solange es die Ämter  noch gibt. Was erfolgt in der Realität ist jedoch vielfach Familienzerschlagung. Das ist in einem anderen Kontext gestellt sehr wohl ein Straftatbestand! Als da sind: Isolation der Kinder, Kontaktsperren zu den Angehörigen udgl. über Wochen, Monate, Jahre.

anderer Kontext will meinen :  Kindesentführung etc.  man stelle sich vor ein Nachbar entwende ein Kind.... das tut aber das Jugendamt vielfach unter dem Deckmantel der Hilfeleistung und Hilfepläne.... ein tiefes Unrecht nach allen Seiten.