Gegen Amtswillkür am Familiengericht

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Gast

#105

2013-07-20 20:50

"Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen."

Artikel 12 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der UN vom 10. Dezember 1948

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Gast

#129 Re:

2013-08-04 12:43:06

#105: -

Aber so ist das nciht im wahren Leben, die nehmen einem das Zepter aus der Hand. Fängt schon im Kindergarten an.