Gegen Amtswillkür am Familiengericht


Gast

/ #116

2013-07-24 11:55

mein enkel (6) wurde unter fragwürdigen vorwänden in obhutgenommen.. monate später erst das FG eingeschaltet.. meine tochter wünscht die unterbringung in meinem haushalt.. abgelehnt.. Gutachten ist ein witz.. wörtlich zu nehmen - daten, namen, tatsachen fehlerhaft (20 min gepräch mit dem gutachter)- bin erziehungsunfähig (2 kinder erzogen).. nach stellungnahme zum gutachten wurde ich aus dem verfahren ausgeschlossen - begründung: meine tochter lebt noch!!!.. jugendamt, richterin, bestellter vormund akzepieren das gutachten.. entscheidung sorgerechtsentzug.. rechtsanwälte teten zurück, da verantwortliche richterin auch über verfahrenskosten entscheidet - ablehnung wegen voraussichtlicher erfolgslosigkeit!!!! der ausgang des verfahrens ist da wohl schon im vorfeld beschlossen?
wir haben beweise, aber keiner will sie hören oder sehen!!!!!!