Urlaub in Dänemark? Holiday in Denmark?
Verfasser der Petition kontaktieren
Re:
#756: - Da gibt es wirklich nur die Stornierung! Denn es ist überhaupt nicht sicher, dass Ihr Euren Hund lebend wieder mit nach Hause bringen könnt! Die Entscheidung treffen ganz einfach irgendwelche Polizisten! Da wird kein Gentest gemacht oder die Möglichkeit auf sofortigen Rückflug sobald so ein Mensch Euren Hund als "unerlaubte Rasse" deklariert, ist es aus! Aber wenn Ihr Bekannte oder sogar Freunde in Dänemark habt, dann bitte diese doch, sie mögen sich gegen dieses ungeheuerliche und vorallem sinnfreie Gesetz einsetzen, damit es wieder abgeschafft wird! Auch die dänischen Bürger sind mitschuld, wenn sie es weiterhin dulden!
Und alles aus diesem Land boykottieren!:
Denn auch die Dänen sind mit schuld an diesem barbarischen "Gesetz"! jeder muß in seinem eigenen Land für Änderungen kämpfen, das war schon immer so. Also auch die Dänen! Und wenn sie es weiterhin dulden, sich ducken und ruhig verhalten, heißt das: Wir sind damit einverstanden! Dänemark ist Mitglied der EU und hat sich auch an die europäischen Tierschutzgesetze zu halten! Also: BOYKOTTIERT ALLES WAS MIT DÄNEMARK ZU TUN HAT! Egal was, ob es Waren, Dienstleister oder Reisebüros betrifft! Nur wenn die Dänen merken, dass sie Europa nahe am Begriff Folterstaat fangen sie vielleicht an zu denken!
Re: Danke!
Danke für die deutlichen und wahren Worte denen ich mich nur anschließen kann! Auch ich werde alles was mit Dänemark zu tun hat, weiterhin boykottieren und auch allen Bekannten, Verwandten etc. ans Herz legen, dieses - in die Rückständigkeit gefallene - Land zu meiden und zu boykottieren, wo immer es geht, solange dieser Freibrief zum Töten gesetzl. aufrecht erhalten wird! Unterschriftslisten und Petitionen gegen diese "Gesetz" auch ans dänische Königshaus! Jeder Däne, der nicht dagegen ankämpft, ist mitschuld an den zahlreichen Opfern! Damit meine ich auch die Hundehalter, denen mit Gewalt ein geliebtes Familienmitglied entrissen und ermordet wurde! SCHANDE ÜBER DIE DÄNEN UND DENEN, DENEN DÄNEN NAHESTEHEN
eines Hundes rassenunabhängig ist.Ausserdem habe ich selber einen Staffordshire Bullterrier der sogar mit den Nachbarskindern spielt.
In der letzten Zeit habt ihr nicht viel von mir gehört. Dafür gibt es einen Grund:
Die Zeit für meine Anhörung am 14. Juni um 09.15 Uhr im Gericht von Helsingør naht und ich muss meine Gedanken sammeln und mich vorbereiten. Das braucht viel meiner Zeit und Energie. Unglücklicherweise kann ich meine Gedanken zu dem Fall derzeit nicht mit euch teilen, zumindest noch nicht, aber zu einem späteren Zeitpunkt werde ich das.
Um alle Zweifel über den Grund meiner Ladung/Anklage gem. § 2 des Strafgesetzbuches zu zerstreuen, hier, weshalb ich geladen bin: Amtsvergehen/Verfehlung im Amt
§ 155.
Eine Person im öffentlichen Dienst, die in ihrer Position gegen privates oder öffentliches Recht verstösst, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu 4 Monaten bestraft. Nimmt die Person im Rahmen des Verstosses Güter oder andere unrechtmäßige Vorteile an, so kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren verhängt werden.
§ 171.
Wer in einer Rechtsangelegenheit ein falsches Dokument irreführend einsetzt, wird für den Tatbestand der Fälschung bestraft.
Art. 2. Ein geschriebener oder elektronischer Inhalt wird als Dokument definiert, wenn er den Namen des Verfasser als Ausdruck der Authentizität trägt, um als Beweismittel zu dienen.
Art. 3. Ein Dokument ist falsch, wenn es nicht vom spezifizierten Verfasser stammt oder wenn darin enthaltene Inhalte nicht vom Verfasser stammen.
§ 172.
Fälschung wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu 2 Jahren bestraft. Bei besonders schwerwiegenden Fällen von Fälschung oder in Verbindung mit anderen Verbrechen erhöht sich der Freiheitsentzug auf bis zu 6 Jahre.
Wie gewöhnlich in solchen Fällen, zielt die Staatsanwaltschaft auf eine starke Strafe ab, während die Verteidigung auf eine niedrige zielt. Also werden wir uns vielleicht irgendwo in der Mitte treffen?
Die Staatsanwaltschaft wird wahrscheinlich einer Bewährungsstrafe nachgehen, so würde ich nicht ins Gefängnis kommen. Eine Zitterpartie so oder so. Der Richter hat das letzte Wort in dem Fall, aber hoffentlich wird eine Bewährungsstrafe das Ergebnis sein.
Der Fall wird wahrscheinlich ohne die Vernehmung von Zeugen stattfinden, da ich zu meiner Aktion stand und, wie die Polizei sagt „den Sachverhalt eingeräumt habe“. Obwohl ich mich bis jetzt nicht entschieden habe, ob ich mich für Schuldig bekenne. Es ist Sache des Gerichts, über meine Schuld zu entscheiden.
Und was sind die Konsequenzen für mich in Zukunft? Wenn ich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werde, gibt es keinen Zweifel, das nicht länger bei der Polizei bin. Wenn ich zu einer Geldstrafe verurteilt werde, ist es eher zweifelhaft, dass ich entlassen/gefeuert werde. Das gesamte Prozedere betreffend mein Arbeitsverhältnis beginnt, wenn das Strafverfahren erledigt ist.
Und wann das sein wird, ist jetzt noch nicht bekannt. Mit ein bisschen Glück am 14. Juni nachmittags. Natürlich besteht die Option, an ein höheres Gericht zu appellieren und in dem Fall hätte es längere Aussichten. Es gibt eine 14-tägige Beschwerdefrist nach einem Urteil, und mein Disziplinarverfahren wird nicht beginnen, bevor diese zwei Wochen vorüber sind.
Bemerkenswert in diesem Prozess ist, dass ich weder von meinem Gewerkschaftsvertreter noch meiner Gewerkschaft gehört habe. Der Fall scheint ihrerseits wenig interessant zu sein. Ich habe andererseits seit meiner Ernennung im November 1993 treu die Gebühren an die Polizei-Gewerkschaft bezahlt. Es wäre sehr interessant zu sehen, ob sie im Gericht erscheinen um zu hören, worum es in dem Fall geht.
Aber eines ist sicher. Ich werde weiter für die Hunde und andere Tierrechte kämpfen. Und besonders für die Rechte von Hundebesitzern. Mein Ruf hat glücklicherweise geholfen, die offensichtlichen Absurditäten dieses Hunde-Gesetzes aufzuzeigen und was das an Konsequenzen für Hunde und Besitzer gleichermaßen bedeutet.
Ein Hunde-Gesetz, das ein historisches Armutszeugnis ist. Ein Hunde-Gesetz, das unschuldige Hunde verfolgt und nicht Hundebesitzer. Dass es sogar möglich ist, ein solches Gesetz zu verabschieden, ist für mich unbegreiflich und sagt ein wenig darüber aus, wie viel Schwachsinn in Christiansborg (im Parlament) stattfinden kann.
Wie gleichgültig Politiker sind, die als Experten das Gesetz mitgestaltet geholfen haben. Habe ich ein großes Vertrauen, dass sich das ändern wird? Nah… nicht wirklich. Es gibt keine wesentlichen Indikatoren seitens Christiansborg und besonders der zuständigen Ministerin, dass sie sonderlich daran interessiert ist, die Hundebesitzer anzuhören. Deshalb bin ich darauf vorbereitet, dass es ein andauernder Kampf für einen Wandel sein wird, bevor es ein neues Hundegesetz gibt.
Ein neuer Verein, den ich gründe, ist in Sicht. Ich weiß, dass es hier unzählige Organisationen zur Durchführung von unterschiedlichen Interessen gibt, aber ich wage es, mich in den Prozess der Ausarbeitung einer neuen zu stürzen. Darüber werde ich zu einem anderen Zeitpunkt mehr Informationen haben. Das wird sein, nachdem ich meine Verhandlung hinter mir habe.
Test ebenfalls in dänisch und englisch:
http://www.larsbolomholt.dk/index.php/post/whats-next
Wir haben keine Hunde mehr, doch dies unterstützen wir nicht.
Schade
Against Breed Specific Legislation.
We should please treat animals just and fairly. Thank you.
Boykott
Ich werde DK nie mehr betreten......
Urlaub???
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Ich habe eine 16 Monate alte Schäferhündin(rote Papiere)und gehe dieses Risiko nicht ein.
Seit 15 Jahre habe ich Urlaub in Dänemark gemacht
auch 11 Jahre mit meinem Herdenschutzhund.
Aber diese Sauerei mache ich nicht mit.