Wiener Bauordnung: Mehr Mitsprache statt "Betongold"-Spekulation für Wenige!

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Laut Wiener Bauordnung § 134a haben nur Grundeigentümer/innen „subjektiv-öffentliche“ Nachbarrechte und können bei Beeinträchtigungen (z.B. durch Neubauten) mitreden. Aber Menschen, deren Lebensmittelpunkt in einer Mietwohnung stattfindet, haben diese Rechte nicht. Das wäre aber sehr wichtig, jedenfalls bevor die Bagger auffahren.

Unsere Initiative direkt betroffener Bürger/innen (Mieter/innen und Eigentümer/innen) ersucht den Gemeinderat dringend, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um ALLEN betroffenen Menschen ein Mindestmaß an demokratischer Mitsprache und Mitgestaltung zu ermöglichen.
Zusätzlich soll die Novelle der Bauordnung 2018 angepasst und rigoros durchgesetzt werden.

Öffentliches Interesse muss öffentliches Interesse bleiben: Schon eine strikte Auslegung der Bauordnung würde auch die Aufgaben der zuständigen MA 19 und MA 37 (zB Abbruch und Neubau, Gebäudehöhe, Flächenmäßige Ausnützbarkeit) festigen und unterstützen. Schon dadurch könnte Spekulation eingedämmt werden.
Besonders die derzeit fehlende „Parteienstellung" für Mieter/innen in Nachbarhäusern schafft eine Zweiklassengesellschaft: Hier die von Information und Mitsprache ausgeschlossenen Mieterinnen und Mieter, dort die Investoren, denen es um ihr profitables „Betongold“ geht.
Zum Beispiel wird im ehemaligen „Hütteldorfer Cottage“ seit 3 Jahren intensiv gebaut. Der Vorstadt- und Gartencharakter war einmal. Es verbleiben oft nur minimale Grünflächen mit Luxus-Eigentums-Bauten mit monströsen Geschoßen, die alle benachbarten Häuser überragen. Anrainer-Proteste und mediale Öffentlichkeit gegen den Abbruch eines 100 Jahre alten Hauses und Rodung des Gartens haben nichts gebracht.
Auch die Feststellung „öffentlichen Interesses” an der Erhaltung des Hauses durch die MA 19 schreckte die Bauherren nicht ab. Die finanzkräftigen Investoren setzten jetzt erst recht ihre Interessen im Nachhinein vor Gericht durch.

Unsere wichtigsten Forderungen:
– Informationstransparenz für ALLE Anrainer/innen bereits im Planungsstadium
– Parteienstellung für alle in direkter Nachbarschaft wohnenden Menschen
– Für definierte „erhaltungswürdige Althäuser“ soll ein Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Wien einverleibt werden

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