Für das Ende sinnloser Petitionen
Wir fordern, dass Petitionen künftig das enthalten, was eine Petition per Definition ausmacht.
Eine Petition ist keine Beschwerde ins Leere. Sie ist eine schriftliche Forderung, die sich an einen konkreten Entscheidungsträger richtet – eine Behörde, ein Unternehmen, eine Institution – der die tatsächliche Macht hat, das geforderte Problem zu lösen.
Wir fordern daher, dass eine Petition folgendes enthalten muss:
1. Einen Adressaten.
Wer soll diese Unterschriften erhalten? Wer ist zuständig? Wer hat die Befugnis, zu handeln?
2. Eine konkrete Forderung.
„Das soll aufhören” ist keine Forderung. Eine Forderung beschreibt, was stattdessen passieren soll – umsetzbar, realistisch, verständlich.
3. Einen umsetzbaren Lösungsvorschlag.
Das Benennen eines Problems ohne Alternativlösung ist eine Beschwerde. Beschwerden sind berechtigt. Aber sie sind keine Petitionen.
4. Allgemeines Interesse.
Eine Petition, die im Kern persönlichen Frust über andere Menschen ausdrückt, erfüllt nicht die Grundvoraussetzung des Petitionsrechts.
Wir sind der Meinung: Wer etwas verändern möchte, darf das. Aber wer eine Petition startet, trägt die Verantwortung, auch zu sagen, wie die Veränderung aussehen soll – und wer sie umsetzen soll.
Alles andere ist kein Aktivismus. Es ist ein Kommentarfeld.
Michaela Patrizia Verfasser der Petition kontaktieren