WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN

Wiederaufnahmeverfahren per Bundesgesetz einführen, um den rechtschaffenen und rechtsuchenden Bürgerinnen und Bundesbürger Deutschlands wieder mehr Rechtsfrieden zu schaffen. Die Rechtsuchenden, die durch das berühmte und sogenannte Raster bei der Juitiz fallen und gefallen sind, bekämen durch ein gesetzliches Wiederaufnahmeverfahren eine Möglichkeit, doch noch zu einem fairen Gerichtsverfahren zu kommen, so wie es die Europäische- Menschen- Rechts- Konvention-Art. 6 EMRK vorschreibt.