Ablehnung des Bebauungsvorhabens Flurstück 404 – Straße Bodenäcker, Wiebelsbach / Groß-Umstadt
Das Problem
In Wiebelsbach plant ein Antragsteller die Verlängerung der Straße Bodenäcker und die Bebauung des Flurstücks 404. Das Grundstück liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, die Erschließung ist ungeklärt, erforderliche Gutachten zu Natur, Boden und Entwässerung liegen nicht vor – und dennoch wurde das Vorhaben in der Ortsbeiratssitzung am 15. Juni 2026 zur Abstimmung gebracht, bevor die schriftlichen Einwände der Anwohnerschaft auch nur diskutiert wurden. Eine ordnungsgemäße Entscheidungsgrundlage fehlt damit vollständig.
Die Unterzeichner erklären hiermit, dass sie das vorliegende Bebauungsvorhaben auf Flurstück 404, Gemarkung Wiebelsbach, Groß-Umstadt, ablehnen.
Die Ablehnung basiert auf folgenden sachlichen Gründen:
- Fehlende gesicherte Erschließung (Kanal, Wasser, Straße) gemäß § 35 Abs. 2 BauGB
- Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Mehrverkehr auf einer Sackgasse ohne Wendeplatz
- Fehlende artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermäuse, Bodenbrüter) gemäß § 44 BNatSchG
- Erhebliches Hangrutsch- und Hochwasserrisiko (dokumentierte Schadensereignisse 2008 und frühere Jahre)
- Widerspruch zu den Grundsätzen nachhaltiger Siedlungsentwicklung (§ 1 Abs. 5 BauGB)
- Risiko einer schleichenden Vollbebauung des gesamten Flurstücks 404 als Präzedenzfall
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Wir fordern keine pauschale Ablehnung. Wir fordern, was selbstverständlich sein sollte: erst prüfen, dann entscheiden.
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Diese Liste wird dem Ortsbeirat Wiebelsbach sowie den zuständigen Behörden als Nachweis des gemeinschaftlichen Willens der Anwohnerschaft vorgelegt.
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