Schulbusverbindung Joachimsthal - Angermünde
An den Landkreis Barnim
und die Barnimer Busgesellschaft mbH
Per Mail
Angermünde, 25.08.2026
Betreff: Beschwerde und Forderung zur unverzüglichen Überprüfung und Anpassung der Schülerbeförderung im Raum Angermünde – Joachimsthal
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die unterzeichnenden Eltern betroffener Schülerinnen und Schüler, wenden uns gemeinsam an Sie, da wir die mit dem neuen Fahrplan entstandene Situation in der Schülerbeförderung nicht akzeptieren werden.
Die vorgenommenen Änderungen führen zu erheblich längeren Warte-, Fahrt- und Schulwegzeiten und werfen insbesondere im Bereich Schmargendorf erhebliche Fragen zur Sicherheit unserer Kinder auf.
Die Schule hat Sie bereits auf die bestehenden Probleme hingewiesen und versucht, gemeinsam mit Ihnen eine Verbesserung der Schülerbeförderung zu erreichen. Da die vorgebrachten Bedenken bislang zu keiner entsprechenden Anpassung geführt haben, wenden wir uns nun als betroffene Eltern direkt an Sie. Wir fordern eine unverzügliche Überprüfung und konkrete Änderung des Fahrplans.
1. Erhebliche Verschlechterung der Verbindung nach Angermünde
Bis zur Fahrplanänderung fuhr der Bus vom Freien Joachimsthaler Gymnasium bereits um 15:03 Uhr in Richtung Angermünde und war damit wesentlich besser auf das Unterrichtsende abgestimmt.
Diese Verbindung wurde geändert. Unsere Kinder müssen nun rund 40 Minuten warten, bevor sie ihre Heimfahrt antreten können. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum eine bislang funktionierende und schülergerechtere Verbindung derart verschlechtert wurde.
Nach § 112 Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) haben sich die Landkreise als Aufgabenträger darum zu bemühen, dass Fahrpläne und Beförderungsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler hinreichend Rechnung tragen.
Wir fordern daher die Wiederherstellung einer zeitnahen Verbindung nach Unterrichtsschluss. Da eine Abfahrt um 15:03 Uhr bisher möglich war, erwarten wir eine konkrete und nachvollziehbare Erklärung, warum diese Verbindung entfallen ist und weshalb eine vergleichbare frühere Abfahrt nun nicht mehr möglich sein soll.
2. Ein Schulweg, der teilweise erst gegen 17:00 Uhr endet
Die Auswirkungen gehen weit über eine Wartezeit von 40 Minuten hinaus. Durch die neue Verbindung erreichen die Schülerinnen und Schüler Angermünde frühestens gegen 16:30 Uhr. Für viele Kinder ist der Heimweg zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet. Teilweise kommen erhebliche Fußwege von der Bushaltestelle bis zum Wohnort hinzu. Im Bereich Schmargendorf beträgt dieser beispielsweise rund 25 Minuten. Damit erreichen einzelne Schülerinnen und Schüler ihr Zuhause teilweise erst gegen 17:00 Uhr.
Danach stehen Hausaufgaben, Lernen und die Vorbereitung auf den nächsten Schultag noch aus. Sportverein, Musikschule, Feuerwehr, ehrenamtliches Engagement und andere Freizeitaktivitäten werden durch diese Fahrplangestaltung erheblich eingeschränkt oder können gar nicht mehr wahrgenommen werden. Gemäß § 4 Abs. 3 BbgSchulG müssen die Belastungen durch Schulwege, Unterricht und dessen Organisation für Schülerinnen und Schüler zumutbar sein und ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten lassen. Wir sehen diesen Grundsatz bei der derzeitigen Gesamtdauer des Schul- und Heimwegs nicht mehr ausreichend berücksichtigt.
3. Wegfall der Haltestelle Schmargendorf und Sicherheitsrisiko an der Bundesstraße
Besonders kritisch sehen wir auch den Wegfall der bisherigen Haltestelle Schmargendorf. Stattdessen sollen betroffene Schülerinnen und Schüler nun im Bereich der B2/B198 am Autobahnzubringer aussteigen und ihren Heimweg von dort fortsetzen. In diesem Bereich gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Nach unseren Beobachtungen wird selbst diese Geschwindigkeitsbegrenzung regelmäßig überschritten. Gleichzeitig fehlen ein entsprechend sicher befestigter Fußweg und eine für Schulkinder angemessen ausgebaute Haltestellensituation.
Hinzu kommt für die betroffenen Kinder ein anschließender Fußweg von rund 25 Minuten. Besonders problematisch ist, dass der betreffende Kreuzungs- und Haltestellenbereich nicht beleuchtet ist. In den Herbst- und Wintermonaten findet damit sowohl der morgendliche Einstieg als auch der nachmittägliche Ausstieg bei Dunkelheit statt. In Verbindung mit schlechten Witterungsverhältnissen und dem schnellen Verkehr auf der Bundesstraße stellt dies aus unserer Sicht ein nicht hinnehmbares Sicherheitsrisiko dar. Dass die bisherige Haltestelle möglicherweise nur von wenigen Schülerinnen und Schülern genutzt wird, kann aus unserer Sicht kein ausreichender Grund sein, einen sicheren Schulweg aufzugeben und die betroffenen Kinder einem erhöhten Verkehrsrisiko auszusetzen.
Wir stellen deshalb ganz konkret die Frage:
Wer trägt die Verantwortung dafür, diese Stelle trotz der erkennbaren Gefahren als geeigneten täglichen Schulweg für Kinder einzustufen?
Wir erwarten eine Vor-Ort-Prüfung der Verkehrssicherheit und eine schriftliche Stellungnahme, aus der nachvollziehbar hervorgeht, wie die Gefahren beim Ein- und Aussteigen, beim weiteren Fußweg und insbesondere beim notwendigen Queren der Bundesstraße bewertet wurden.
Darüber hinaus fordern wir die konkrete Benennung der zuständigen Stelle bzw. des verantwortlichen Entscheidungsträgers, der die Nutzung dieses Bereiches für die Schülerbeförderung und den damit verbundenen Schulweg als sicher und zumutbar bewertet und diese Entscheidung verantwortet. Für den Fall, dass es an dieser Stelle zu einem Unfall kommt, wollen wir bereits jetzt eindeutig geklärt wissen, wer die Verantwortung für die Entscheidung trägt, Kinder trotz der aufgezeigten und bekannten Gefahren an dieser Stelle ein- und aussteigen zu lassen.
Es darf nicht erst zu einem Unfall kommen, bevor die Gefährlichkeit dieser Situation ernst genommen und gehandelt wird.
4. Auch Grundschulkinder sind betroffen
Die Auswirkungen der Fahrplanänderungen betreffen nicht ausschließlich die Schülerinnen und Schüler des Freien Joachimsthaler Gymnasiums. Auch Grundschulkinder der Gustav-Bruhn-Grundschule in Angermünde, die nach Ziethen fahren müssen, sind von den veränderten Fahrtmöglichkeiten betroffen. Damit treffen die Verschlechterungen auch deutlich jüngere Kinder, bei denen eine sichere, verlässliche und möglichst unmittelbar an den Schulschluss angepasste Beförderung eine besondere Bedeutung hat.
Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum bewährte Verbindungen verändert werden, ohne für die betroffenen Grundschulkinder eine mindestens gleichwertige und zumutbare Alternative zu gewährleisten. Die Fahrplanänderungen müssen daher auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schülerbeförderung von der Gustav-Bruhn-Grundschule in Richtung Ziethen überprüft und entsprechend angepasst werden.
Unsere Forderungen
Wir fordern:
· die unverzügliche Überprüfung und Anpassung des Fahrplans an die tatsächlichen Unterrichtszeiten
· eine zeitnahe Verbindung nach Unterrichtsschluss in Richtung Angermünde
· eine konkrete Begründung für den Wegfall der bisherigen Verbindung um 15:03 Uhr
· die Wiederaufnahme der Haltestelle Schmargendorf oder eine nachweislich gleichwertige, sichere und zumutbare Alternative
· eine Vor-Ort-Prüfung der Verkehrssicherheit im Bereich B2/B198 unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung durch Kinder und Jugendliche
· die Überprüfung der Auswirkungen der Fahrplanänderungen auf die Schülerinnen und Schüler der Gustav-Bruhn-Grundschule
· sowie eine schriftliche Stellungnahme des Landkreises Barnim und der Barnimer Busgesellschaft zu jedem der genannten Punkte
Wir erwarten, dass bei dieser Prüfung nicht ausschließlich Fahrzeiten und betriebliche Abläufe betrachtet werden. Entscheidend muss die tatsächliche Gesamtbelastung der Schülerinnen und Schüler vom Unterrichtsende über Warte- und Fahrtzeiten bis zur sicheren Ankunft zu Hause sein.
Die derzeitige Verschlechterung der Schülerbeförderung auf Kosten der Zeit und teilweise auch der Sicherheit unserer Kinder werden wir als Eltern nicht widerspruchslos hinnehmen.
Wir erwarten daher eine zeitnahe schriftliche Stellungnahme sowie konkrete Lösungsvorschläge zur Änderung der derzeitigen Situation.
Mit freundlichen Grüßen
Die unterzeichnenden Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler