Keine Maskenpflicht für Kinder in der Primarschule des Kt. Solothurn

Per Montag 17. Januar 2022 führt der Kanton Solothurn an den Schulen im Kanton neu eine Maskentragpflicht ab der 1. Klasse ein. Dies hat das Amt für Bildung und Kultur per 13. Januar 2022 bekannt gegeben. Mit dieser Massnahme will der Kanton den hohen Covid-19-Fallzahlen und insbesondere der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante entgegenwirken.

Diese Petition spricht sich gegen die Maskenpflicht an Schulen auf Eingangsstufe aus. Verschiedene Gründe führen zum Schluss, dass eine Maskenpflicht für diese Altersstufe unangemessen ist.

Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) geht davon aus, dass die Anwendung der Maske bei jüngeren Kindern oft nicht korrekt erfolgt und das zuverlässige Tragen einer Maske über längere Zeit schwierig ist. Es wird generell empfohlen, bei Kindern unter 12 Jahren keine Maskentragepflicht anzuordnen. Diese Position wird ebenfalls von Pädiatrie Schweiz vertreten.

Die Co-Ki-Studie der Universität Witten/Herdecke berichtet von vielfältigen – teils gravierenden - Nebenwirkungen bei Kindern, die über längere Zeit eine Maske tragen. Gerade die emotionalen Auswirkungen sind bei kleineren Kindern schwer aufzufangen, da die Eigenreflektion und das Verständnis für die Situation oft noch fehlt.

Dazukommt, dass die Mimik speziell beim Spracherwerb und beim Erlernen des Lesens essenziell wichtig sind (vgl. das Lehrmittel Leseschlau). Deshalb ist die Maskentragepflicht während dieser Lernphase besonders nachteilig.

Nicht zuletzt gibt es auch aus medizinischer Sicht gute Gründe, in der Maskenfrage nach Alter zu differenzieren. Tatsächlich spricht einiges dafür, dass es insbesondere bei kleinen Kindern durch das Tragen von Masken leichter zu Nebenwirkungen kommen kann als bei Erwachsenen – die physiologischen und anatomischen Verhältnisse zwischen Kindern und Erwachsenen unterscheiden sich nun einmal deutlich (vgl. Blog von Kinderarzt Renz-Polster). Bei hoher Aktivität aber können Gesichtsmasken nach den vorliegenden Studien zu teils deutlichen physiologischen Veränderungen und teils starker subjektiver Beeinträchtigung führen. Da kleinere Kinder praktisch nur über zwei Aktivitätsniveaus verfügen (ruhiges Spiel oder aber hohe Aktivität), ist dieser Aspekt nicht zu vernachlässigen.

Aus all diesen Gründen wird der Kanton Solothurn gebeten, das generelle Maskenobligatorium ab der 1. Klasse per sofort aufzuheben.