Gegen Amtswillkür am Familiengericht
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Richter Helmut Siebert, wohnhaft in Aachen, Purweider Winkel 33 hat mein Kind aus seiner Heimat gerissen und aus seiner Schule getrieben, weil ich der Mutter nicht 50000 € zahlen konnte. Die in Eschweiler wohnende Frau Evelyn Warkentin vom Kreisjugendamt Aachen hat alles unternommen um die Mutter in ihrer Forderung zu unterstützen. Sie schreckte nicht davor zurück vor Gericht zu lügen. Es ging und geht um Geld gegen Kind. Details sind hier zu finden: www.franzpeterzantis.de
Re:
#61: - Die Antwort auf die Frage, warum 95% der getrenntlebenden Frauen die Kinder bei sich haben, wohingegen die Männer nicht mal Umgang mit ihren Kindern haben dürfen findest du hier: www.franzpeterzantis.de. Wenn du vom Familiengericht schlecht behandelt wurdest, dann bist du das selber schuld. Ein bisschen Popowackeln, ein verlockendes Augenzwinkern. Die Richter sind meist sexuell unterfordert.
Artikel 12 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der UN vom 10. Dezember 1948
Johann Leis
Durch eigener erfahrung habe ich mich entschlossen mich gegen diese Machenschaften zu stellen und für Kinder in Not da zu sein!
Art.17
(1)Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seiner Famile seine Wohnung und seinem Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Art.18
(4)Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und ggf. des Vormunds oder Pflegers zu achten.
Art.23
(1) Die Familie ist die natürliche Kernzelle der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Art.41
(c)Der Ausschuss befasst sich mit einer ihm unterbreiteten Sache erst dann, wenn es sich Gewissheit verschafft hat dass alle in der Sache zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtbehelfe in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts eingelegt und erschöpft worden sind. Dies gilt nicht, wenn das Verfahren bei der Anwendung der Rechtsbehelfe unangemessen lange gedauert hat.
Ich bin ein seelischen Wrack,leide seitdem unter Depressionen,PSTTB,Ängste,Anpassungsstörung.
Mehrere Klinikaufenthalte hinter mir.Mir wurde dadurch bestätigt das ich nicht mehr voll arbeitsfähig bin.Aber richterlichen Gutachter verneint das.........Ich weiss nicht mehr wo ich die Kraft hernehmen soll.
wir haben beweise, aber keiner will sie hören oder sehen!!!!!!
Das fälschen von Dokumenten und Aussagen stellt für Richter kein Hinderniss dar, Terminspiele und Gutachtertricks sind Standart.
Und das Jugendamt darf lügen wie es will, meist noch im Auftrag des Richters.
Väter entsorgen, das ist das Ziel, erst wid der Umgang reduziert, wenn das nix hilft wird Unterhalt gefordert bis er nicht mehr kann.
Und wenn der Vater weg ist kommt die Mutter an die Reihe,
Bin Selber Betroffener und Kämpfe um meine Kinder und den Kindeswillen ! Lg Helmut
Der Wille des Kindes muss beachtet werden – aber nicht um jeden Preis
Nicht die Kinder müssen sich entscheiden wo sie leben wollen, sondern unabhängige und empathische (Richter, Jugendamtsmitarbeiter, Gutachter, Anwälte) müssen sich zusammenfinden um Eltern in der schwierigen Phase der Trennung zu helfen!
Wenn eine Partnerschaft zerbricht, so ist dies für alle Beteiligten ein einschneidendes Ereignis, verbunden mit Wut, Trauer und Enttäuschung. Vor allem Kinder erleben die Trennung ihrer Eltern als eine sehr schwierige Phase, in der sie große Entwicklungsschritte leisten müssen.
Und obwohl wir inzwischen wissen, dass das Kardinalproblem nahezu aller Trennungskinder im Konflikt, in den Spannungen und in der Unversöhnlichkeit ihrer Eltern besteht, sind immer noch viele der professionellen Scheidungsbegleiter (Gericht, Jugendamt, Gutachter, Anwälte) festen Glaubens, dass allein die Zuweisung – treffender noch: der Entzug- eines Rechtstitels ausreiche, um die Kindeswohlgefährdung in Folge der veränderten Familiensituation zu beseitigen.
Im Ergebnis dieser Erkenntnis wurde nun das sozusagen >bessere Stück< ausgewählt um dann diesen Elternteil -unabhängig davon, wie sehr ihn alles belastet- allein bestimmen zu lassen und es war auch ziemlich unwichtig, ob das Kind mit dem anderen Elternteil weiterhin in Kontakt bleiben darf oder nicht.
Dies ist eine Logik, der jegliche Sensibilität und Menschlichkeit abhandengekommen ist und die in Wirklichkeit nicht fachlich, sondern im Kern ideologisch begründet war.
Eltern die als Paar auseinander gehen, werden zeitlebens Eltern für Ihre Kinder bleiben. Die größte Herausforderung für diese Eltern, die nicht mehr zusammenleben wollen, sehe ich darin, ihre Kinder optimal auf die bevorstehende Trennung vorzubereiten, ihnen Rückhalt zu geben und sie wohlbehalten durch diese schwierige Zeit zu führen. Nur so kann sie auch als Chance für einen neuen Aufbruch begriffen werden.
Der Wille des Kindes muss beachtet werden – aber nicht um jeden Preis
Re:
Was immer so von den Vätern kritisiert wird, trifft auch die Mütter. Das Ergebnis ist: Kinder landen im Heim -wird als "neutraler Raum" bezeichnet- , wenn Eltern nicht dem neuen Anspruch der "gemeinsamen" Sorge entsprechen können und auch das Kind nicht der Zerrissenheit des 50/50-Modell aussetzen wollen. Das Sorgerecht wird einer "neutralen" Dritten (Vormund) übertragen und daran wird festgehalten, wenn das vom "Helfersystem" und Gesetzgeber idealisiertes Familienbild "gemeinsame Sorge um jeden Preis" nicht umsetzbar ist! Kinder werden nachweislich in suizidale Gedanken getrieben, es wird ein Behandlungsbedarf bei Kindern und deren Sozialgefüge produziert! Selbst, wenn Fehler im Verfahren durch gesetzwidriges Handeln seitens Jugendamt und sonstiger Verfahrensbeteiligter aufgedeckt / erkannt werden, wird dies unter den Teppich gekehrt, verschwiegen; eine Handhabe dagegen haben die Eltern kaum, da das Jugendamt sowie die weiteren Verfahrensbeteiligten ja durch ihr Wirken vor Gericht den Haupteinfluss auf die Entscheidungen über das / die Kind /er haben. Durch Quälen der Kinder werden Eltern mundtot gemacht! Der Zwang zur gemeinsamen Sorgeausübung egal, welche individuelle Vorgeschichte besteht, ist diktatorisch!!!
Es ist einfach eine kindeswohlgefährdende Falschinformation die in den neuen Medien massiv betrieben wird, dass im Familienrecht ein Mutterrecht herrscht!!!
Für die Kinder muß hier im Familienrecht rundlegendes geändert werden! Diese Petition benennt wichtige Anfänge!
Die Beziehungsrechte des Kindes gehören in den Mittelpunkt! Das Kind hat keine Beziehungspflicht, nur Eltern haben vorrangig Pflichten gegenüber dem Kind!!!
Re: Re: Dem gibt es nichts hinzuzufuegen! Sehr treffend beschrieben!
Re:
Die Zurückweisung eines Beistandes kann nur erfolgen, "wenn dieser zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig ist"
gemäß § 13 Abs. 6 SGB X
sowie §§ 181, 227 ff. BGB §§ 32;
§§ 32 + 34 StGB.
Die Zurückweisung eines oder mehrerer Beistände durch das Gericht muss schriftlich erfolgen
siehe § 13 Abs. 7 SGB X.
Bei unseren sehr geschätzten Ämtern nie das Wort "Zeuge" verwenden,
sondern immer von "Person meines Vertrauens"!!!
Liebe Grüße
Werner Hoeckh aus Asperg
Es ist höchste Zeit, aufzudecken, - LÜCKENLOS- Was da seit Jahrzehnten auf dem Rücken von Familien an selektivem Potential noch nach "altem Muster des Dritten Reiches und seiner ERB-"Gesundheits"-Lehre"ausgeübt wird. Abscheulich, verwerflich und HÖCHST bedenklich für einen FREIEN sozialen Recht-s-(???)Staat wie Deutschland. Das alles stimmt SEHR SEHR nachdenklich. WER hat was davon, dass das SOOO schief läuft????Licht DA rein, aber ganz schnell- und bitte: NACHHALTIG!-dankeschön
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Re: Du sprichst mir aus der Seele!!! Ein grausameres Verbrechen gibt es nicht!
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