Wie sende ich eine E-Mail an die Unterzeichner meiner Petition?
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Neuigkeit veröffentlichen
Wenn Sie eine Petition erstellen, werden Sie aufgefordert zu entscheiden, wie Sie die personenbezogenen Daten der Unterzeichner verwenden werden. Wenn Sie den Zweck „Um den Unterzeichner über den Fortschritt der Petition auf dem Laufenden zu halten, indem E-Mails gesendet werden“ gewählt haben, haben wir bereits die Einwilligung der Unterzeichner angefordert, um ihnen E-Mails über den Fortschritt der Petition zu senden. In diesem Fall wird beim Veröffentlichen einer Neuigkeit automatisch eine E-Mail-Benachrichtigung an alle Unterzeichner gesendet, die hierzu ihre Einwilligung erteilt haben.
Ist es möglich, E-Mails an die Unterzeichner ohne Einwilligung zu senden?
Es kann dennoch möglich sein, Unterzeichner auf Grundlage Ihres berechtigten Interesses als Datenverantwortlicher zu kontaktieren. Jedoch müssen Sie gemäß der DSGVO zunächst einen Abwägungstest durchführen, um sicherzustellen, dass Ihr Interesse an der Kontaktaufnahme mit den Unterzeichnern deren Rechte und Erwartungen nicht überwiegt.
Wichtige Datenschutzüberlegungen
Aus Gründen der DSGVO empfehlen wir dringend die Nutzung eines professionellen E-Mail-Systems. Das manuelle Versenden von E-Mails von einem persönlichen Konto ist riskant. Wenn Sie das BCC-Feld auch nur einmal vergessen zu verwenden, könnten alle Empfänger die E-Mail-Adressen der anderen sehen. Das würde unter der DSGVO als Datenschutzverletzung gelten, was zu Beschwerden von Unterzeichnern, einer Untersuchung durch die Datenschutzbehörde, möglichen Geldstrafen und einem Vertrauensverlust in Ihre Petition führen könnte.
Derzeit bieten wir keine Funktion an, um E-Mails an Unterzeichner ohne deren Einwilligung zu senden.
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