Verwedeln in der Sauna/Baden Württemberg

In den meisten Bundesländern ist das Verwedeln in der Sauna wieder erlaubt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in Baden Württemberg dies noch nicht gestattet ist. Bei einer 2G Regelung beispielsweise dürften Dampbäder wieder öffnen, Maskenpflicht entfällt etc. In einer Sauna Kammer, in der beim Aufguss über 80 Grad herrschen und das Corona Virus nicht überlebt, ist aber das Verwedeln nicht gestattet. Diese Regelung ist völlig sinnfrei und nicht nachvollziehbar. Bitte helfen Sie mit Ihrer Unterschrift diese sinnlosen Regelungen einzustellen. Wir Bäder in Baden Württemberg möchten unsere Gäste endlich wieder erfreuen mit guten Aufgüsse und einem Stück Normalität. Vor allem wenn die Regelungen absolut nicht zu verstehen sind und nichts mehr mit einer Vorsorge zur Ansteckung zu tun haben. 

Mit freundlichen Grüßen

Petra Bernhard

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