Solidaritätserklärung: Zur ungerechtfertigten Kündigung von Marion Schmidt, durch die Stiftung Bayrischer Gedenkstätten

Hiermit spreche ich mich für die sofortige Rücknahme der Kündigung gegen Marion Schmidt, Referentin der Gedenkstätte Dachau, aus.

Marion Schmidt, die auf Grund ihrer Äußerungen und Kritik an der Corona-Politik zu erst ein Arbeitsverbot der Gedenkstätte Dachau ausgesprochen bekam und nun ihre Kündigung erhalten hat.

Meinungsfreiheit und das Recht auf politische Betätigung sind durch das Grundgesetz gedeckt, auch durch das Arbeitsrecht. Marion Schmidt hat sich als bekannte Antifaschistin für Demokratie und für die Wahrung der Grundrechte ausgesprochen.

Ihr Engagement entspricht dem Kerngedanken einer jeden KZ-Gedenkstätte „Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg! Wehret den Anfängen!“ Nie war diese Mahnung so aktuell wie heute angesichts eines drohenden III. Weltkrieges.

Ein Berufsverbot für eine demokratisch engagierte, mutige, streitbare Beschäftigte, die vor einer gesellschaftlichen Rechtsentwicklung auf Grund der undemokratischen Corona-Maßnahmen-Politik durch die Bundesregierung warnt, darf es nicht geben.

Weitere Informationen findest du auf der Hompage der Freiheitsversammlung:

http://freiheitsversammlung-muenchen.de/ungerechtfertigte-kuendigung-gegen-marion-schmidt-durch-die-stiftung-bayrischer-gedenkstaetten-sofort-zuruecknehmen/

 

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