Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Frau Naumann am JMG

Landesamt für Schule und Bildung Zwickau

FB Gymnasien

Makarenkostraße 2

08066 Zwickau 

                                                          Crimmitschau, 24.03.2026

  

Betreff: Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde sowie Antrag auf Überprüfung der Leistungsbewertung im Fach Chemie (Lehrkraft: Frau Naumann, Julius-Motteler-Gymnasium Crimmitschau) 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen die fachliche und pädagogische Vorgehensweise von Frau Naumann im Fach Chemie ein.

Am 09.12.2025 sind Eltern der Einladung zum Kriesengespräch bezüglich Versetzungsgefährdung ihrer Kinder (Klasse 9) nachgekommen. Bis heute kam es zu keiner Verbesserung der Situation.

Die aktuelle Lage ist für alle Beteiligten – Schüler wie Eltern – derart frustrierend und von Verzweiflung geprägt, dass wir nun diesen offiziellen Weg wählen müssen, in der Hoffnung auf eine sachliche Lösung und Hilfe für unsere Kinder.

Nach Rücksprache mit ehemaligen Schülern und deren Eltern ergibt sich ein klarer Hinweis darauf, dass es sich hierbei nicht um ein temporäres oder klassenspezifisches Problem handelt. Die Problematik der extrem schlechten Zensuren und der mangelnden Transparenz zieht sich seit mehreren Jahren durch verschiedene Jahrgangsstufen. Dies deutet auf ein strukturelles Problem in der Vermittlung des Unterrichtsstoffs und der Bewertung der Tests hin.

Nach der jüngst geschriebenen Leistungskontrolle verweigert Frau Naumann die Herausgabe der Aufgabenstellungen (siehe Schriftverkehr im Anhang). Gemäß den Vorgaben der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit zwingende Grundsätze der Leistungsbewertung. Sie regelt Form und Dokumentation schriftlicher Leistungsnachweise und legt fest, dass die Bewertung vollständig nachvollziehbar sein muss.

Das Angebot eines bloßen Einblickes in der Schule ist bei komplexen naturwissenschaftlichen Inhalten unzureichend und macht eine Aufarbeitung ohne die konkreten Fragen unmöglich. Es sollte im elementaren Interesse einer Lehrkraft liegen, dass Schüler aus Fehlern lernen und Defizite aufarbeiten können. Eine Verweigerung der Aufgabenherausgabe behindert diesen pädagogischen Auftrag und widerspricht den Transparenzforderungen der SOGYA.

In der betroffenen Klasse sowie in Parallelklassen erzielt ein signifikanter Teil der Schüler dauerhaft die Note „mangelhaft“ oder schlechter. Trotz intensiver Vorbereitung und teilweise externer Nachhilfe (z. B. Schülerhilfe) erzielen die Kinder keine Lernerfolge. Dies lässt darauf schließen, dass die Anforderungen nicht dem im Unterricht vermittelten Stoff entsprechen oder die Arbeiten unverhältnismäßig schwer gestaltet sind. Eine derartige Häufung widerspricht der SOGYA, wonach Leistungsnachweise in angemessenem Umfang, mit pädagogischer Angemessenheit und in Bezug zum Unterricht stehen müssen.

Wir fordern daher eine fachaufsichtliche Prüfung, ob die in Chemie geschriebenen Leistungskontrollen entsprechend SOGYA ordnungsgemäß konzipiert wurden. Des Weiteren nimmt Frau Naumann teils erhebliche Abzüge für sprachliche und formale Aspekte vor. Laut  SOGYA (äußere Form, Sprachrichtigkeit und Ausdruck) müssen Abzüge verhältnismäßig und fachlich begründet sein. Ohne Herausgabe der Aufgabenblätter und Musterlösungen ist es jedoch nicht möglich zu prüfen, ob diese Abzüge rechtmäßig erfolgt sind. Wir beantragen daher auch hierzu eine Überprüfung.

Wir betonen ausdrücklich, dass es uns nicht um eine bloße Kritik an Zensuren geht, sondern um die Sicherung fairer Bildungschancen. Die Kinder sind verzweifelt, da ihr Fleiß und ihre Bemühungen in keinerlei Verhältnis zu den Ergebnissen stehen. Besonders besorgniserregend ist der enorme psychische Druck, unter dem die Schüler mittlerweile stehen: Trotz intensivster Vorbereitung und großem Fleiß bleiben sichtbare Erfolge aus. Dieser Zustand der Hilflosigkeit führt zu einer psychischen Belastung, die weit über den normalen Schulstress hinausgeht und zu einer massiven Demotivation führt.

Wir erwarten von der Schulleitung und der Aufsichtsbehörde eine wirksame Unterstützung, um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden.

Wir fordern:

Eine fachaufsichtliche Überprüfung der Korrektur- und Bewertungspraxis von Frau Naumann gemäß §§ 24–28 SOGYA.

Die Sicherstellung, dass Aufgabenstellungen und vollständige Leistungsnachweise künftig den Schülerinnen und Schülern (ggf. in Kopie) zur häuslichen Nachbereitung zur Verfügung gestellt werden.

Wir erwarten eine schriftliche Stellungnahme bis zum 14.04.2026. 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Meike Hornig/Christina Rüdiger

Klassensprecher der Klasse 9

 

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