Quarantänebefreiung für negativ getestete Mitschüler

Es geht um unsere Kinder!
Die momentane Regelung unseres Landes für Mitschüler eines positiv getesteten Kindes ist weder durchdacht noch akzeptabel!

Wird durch die Pooltests an unseren Schulen ein Kind positiv auf Corona getest, müssen alle Kinder zunächst in häusliche Isolation und einen PCR Test machen! Nach einem negativen Ergebnis dürfen alle Kinder, die einen Abstand von mehr als 1,50 m zum positiv getesteten Kind hatten, wieder zur Schule. Kinder, die sich in unmittelbarer Nähe d.h. weniger als 1,50 m Abstand zum positiv getesteten Kind befanden dürfen jedoch trotz negativen Test nicht wieder zur Schule. Diese Kinder, obwohl negativ getestet, müssen für die kommenden 14 Tage in Quarantäne und dann erneut einen PCR Test machen. Geschwisterkinder, des negativ getesteten und dennoch in Quarantäne befindlichen Kindes, dürfen hingegen die ganze Zeit am Unterricht in der Schule teilnehmen und auch Eltern dürfen zur Arbeit fahren.

Wo ist da die Logik???

Wie soll man das einem Kind erklären? Warum darf das Geschwisterkind zur Schule? Wohlgemerkt ohne Test und warum darf ein negativ getestetes Kind nicht wieder zur Schule gehen!?

In Berlin und Bremen ist die Quarantänebefreiung von negativ getesteten Mitschülern bereits umgesetzt worden.

Wenn Sie der gleichen Auffassung sind und für eine Befreiung von negativ getesteten Mitschülern in NRW oder auch ganz Deutschland sind, dann unterschreiben Sie die Petition! 🙏 DANKE!!! Auch im Namen unserer Kinder!!!

Unterschreibe diese Petition

Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Julia Kunitz, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich online angezeigt.

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