Neuregelung Kilometergeld

An die Leitung der Akademie des Österreichischen Alpenvereins

Wir fordern eine Neuregelung des Kilometergeldes für die Bergführereinsätze des ÖAV.

Mit einer Obergrenze von €110 werden Fahrtkosten innerhalb Österreichs bis maximal 260km ersetzt. Für jeden weiteren Kilometer gibt es zur Zeit keinen Kostenersatz

Ein Bergführer, der z.B. zu einem Kurs in die Steiermark 780 Kilometer fährt, hat nicht nur den den Nachteil gegenüber demjenigen der eine vergleichsweise kurze Anfahrt hat, dass er rund zwei Drittel der entstehenden Fahrtkosten selbst zu tragen hat , sondern auch zusätlich in Kauf nehmen muss, mehrere Stunden unbezahlt im Auto zu sitzen. Das früher zur Zeit vor der Akademiegründung zur Gänze erstattete Kilometergeld war eben auch eine Entschädigung der oft stundenlangen Hin- und Rückreise.

Die in den Raum gestellte Anspielung, man würde mit dem Kilometergeld sein Einkommen aufbessern wollen, stimmt nicht.
Das amtlich festgesetzte Kilometergeld von € 0,42/km ist gerade einmal kostendeckend und ist auf keinen Fall als zusätzliche Einnahme, geschweige denn als Gewinn zu sehen. Andernfalls hätte man es ja zu versteuern.

Es kann nicht sein, dass der Österreichische Alpenverein die Fahrtkosten weit entfernter Austragungsorte auf den Bergführer abwälzt.

Unser Verhandlungsziel ist der amtliche Satz von €0,42 für jeden gefahrenen Kilometer sowohl im In- als auch im Ausland.

Wir danken für die Mithilfe diesen Missstand zu beseitigen.

Die ÖAV Bergführer