Änderung der Allgemeinenverfügung Bade Verbot Bad Friedrichshall
Sehr geehrte Mitbürger/innen,
Ich Starte diese Petition, um eine schnelle Änderung bzw. ein Überdenken der Allgemeinen Verfügung des Badeverbotes in Bad Friedrichshall anzuregen.
Da sich diese auf §28 Abs. 1 des Infektionsschutz-
Gesetzes (IfSG) bezieht, liegt es an der Stadt Bad Friedrichshall dieses Badeverbot in Angebrachter Weise zu Lockern.
Ich möchte mit dieser Petition erreichen, dass es unter Einhaltung des Infektionsschutz-
Gesetzes (IfSG) wieder möglich ist an Neckar, Jagst und Kocher Baden zu gehen und die jeweiligen Grünflächen zu betreten.
Ich richte mich hiermit direkt an die Stadt Bad Friedrichshall und hoffe hiermit ein Umdenken anzuregen.
Sebastian Böth Verfasser der Petition kontaktieren