Widerspruch der Allgmeinverfügung des Landkreis Teltow-Fläming vom 15.03.2021, Amtsblatt 9/2021

Sehr geehrte Frau Wehlan,
hiermit widerspreche Ich Ihrer o.g. Allgemeinverfügung aus folgenden Gründen:
1. Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz dafür, im Freien eine medizinische Maske o.ä. zu
tragen. (Fußnote 1,2,3).
2. Es ist bis heute nicht eindeutig belegt, dass eine asymptomatische Ansteckung möglich ist.
Wissenschaftliche Studien, z.B. aus Wuhan mit nahezu 10 Millionen Teilnehmern (Fußnote 4)
zeigen eindeutig, dass es diese Art von Ansteckungen kaum bis gar nicht gibt.
3. Die 7-Tages-Inzidenz ist nur bedingt aussagekräftig, da sie stark von der Testanzahl, der
Testqualität und der zu testenden Kohorte abhängt.
Mit diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Kopf können wir uns, durch das Halten von
Abständen, genügend im Freien schützen. Daher möchte ich Sie eindringlich bitten, diese
Verfügung zurück zu nehmen.

 

Fußnote 1: Aerosol-Forscher Gerhard Scheuch sieht keine Gefahr der Ansteckung im Freien:
https://www.badische-zeitung.de/aerosol-forscher-sieht-im-freien-kaum-die-gefahr-einer-coronainfektion-bestehen--200304624.html oder https://www.swr.de/swr1/rp/aerosol-experte-scheuch-
100.html
Fußnote 2: Dr. Friedrich Pürner(MPH, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen,
Epidemiologe) Zitat: “Maskenpflicht im Freien! … Das ist fachlicher Unsinn!:
https://twitter.com/DrPuerner/status/1356137672784424960?s=09
Fußnote 3: https://www.n-tv.de/wissen/Sind-FFP2-Masken-im-Freien-sinnvollarticle22377585.html
Fußnote 4: Wuhan-Studie: https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w

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