Verbot der Fallenjagd in Kärnten
Das Kärntner Landesjagdgesetz erlaubt der Jägerschaft, Tiere mit Fallen zu töten.
Diese Jagdmethode führt zu verschiedenen Problemen:
~ Keine selektive Jagd – Opfer werden auch Haustiere und Tierarten, die unter
Naturschutz stehen
~ Tierschutzrelevanz – Verletzungsgefahr bzw. Gefahr des qualvollen Verendens der Tiere
~ Kärnten ist dicht besiedelt – Gefährdung der Bevölkerung, die Natur nutzt
~ mittelalterliche Methode der Jagd mit nicht abschätzbaren Folgen für den Tier- und Naturschutz
Die Unterzeichner fordern ein Verbot der Fallenjagd in Kärnten – zum Schutz der Tiere und der Menschen.
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