Rennbahn Petition gegen massenhaft Großveranstaltungen in Hoppegarten. Jetzt unterschreiben!

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Petition gegen die Sondernutzung der Galopprennbahn Hoppegarten

insb. gegen unverhältnismäßige Großveranstaltungen und die Umwandlung des Geländes zum dauerhaften Veranstaltungsgebiet.

 

Unsere Forderung: Hoppegarten soll grüne Heimat für Mensch und Tier bleiben!

Ohne Frage ist die Galopprennbahn ein national wertvolles Kulturdenkmal in Hoppegarten. Dennoch
stehen insb. die zuletzt durchgeführten sowie die künftig geplanten, wochenlangen
Großveranstaltungen kaum noch in Verbindung mit dem Pferdesport. Hoppegarten ist infrastrukturell
nicht für solche Veranstaltungen ausgelegt. Dies führt zu massiven Konflikten mit der Natur und den
Bürgern!


Wir, die Naturfreunde und Anwohner von Hoppegarten, bitten Sie ...

  1. ... sich gegen die dauerhafte Umwandlung der Rennbahn vom Pferdesport- zum Veranstaltungsgelände auszusprechen.
  2. ... Ausnahmen und Sondergenehmigungen für kommende Veranstaltungen kritischer zu erteilen, insb. wenn diese in Konflikt mit rechtlichen Gegebenheiten stehen, wie z.B. der Rechtsverordnung der Landschaftsschutzgebiete, Lärmschutzvorschriften oder bereits unterzeichneten Duldungsvereinbarungen mit dem Landkreis.
  3. ... übermäßig lange und belastende Sonderveranstaltungen mit Blick auf Natur-, Denkmal- und Anwohnerschutz kritischer zu hinterfragen und notfalls mutig abzulehnen.
  4. ... zukünftig ein akzeptables Höchstmaß zu finden und dieses auch ausnahmslos beizubehalten, insb. mit Blick auf die Größe und Dauer sowie den Lärmpegel dieser Veranstaltungen.

 

Kaum Pferderennen – dafür massenhaft Konzerte und 6 Wochen Rummel in 2021!

Die Rennbahn ist ein Sondergebiet, das ausschließlich für Reiterei und Pferdesport freigegeben ist. Für alle anderen Veranstaltungen müssen Anträge zur Sondernutzung des Geländes gestellt werden. Bis zum Jahr 2019 wurden Sondergenehmigungen wie Festivals und Openair-Konzerte für ca. 10-20 Tage pro Jahr bewilligt. Ein solch genehmigtes Event war in der Vergangenheit ca 1 bis 5 Tage lang mit größeren Pausen zwischen weiteren Events. Zwar standen diese Events oft in der Kritik (v.a. das „Lollapalooza“ Festival 2017 mit über 85.000 Besuchern pro Tag), konnten jedoch aufgrund des gelegentlichen Charakters gerechtfertigt werden.

Im Jahr 2021 mussten Natur und Anwohner jedoch bereits 27 dicht aufeinanderfolgende Konzerte bis 22 Uhr dulden (sog. „Strandkorb Openair“). Pferderennen fanden ebenfalls weiterhin statt. Auf dieses bereits sehr dichte Veranstaltungsmaß folgt nun ein 9300m2 großer, sechswöchiger Rummel (sog. „Winterwunderland“) mit laut Veranstalter 100 Attraktionen, darunter vier Achterbahnen sowie „Berlins“ größtes Riesenrad sowie einem riesigem Kettenkarussell. Die Öffnungszeiten sind täglich bis 22 Uhr angegeben.

Somit übertreffen die 2021 bewilligten Sonderveranstaltungen in ihrer Dauer und ihrem regelmäßigen Charakter die bisherigen Genehmigungen bei Weitem. Inklusive der Auf- und Abbautage wird die Rennbahn im Jahr 2021 demnach bereits 116 Tage für solche Sonderveranstaltungen beansprucht. Die eigentlich für die Rennbahn erlaubten Pferderennen machen nur noch einen sehr geringen Bruchteil der Nutzungstage aus.

Zudem ging die Anzahl von Veranstaltungen beim “Standkorb-Openair” weit über die unterzeichnete Duldungsvereinbarung mit dem Landkreis hinaus. Dies nahmen wir mit vollkommenem Unverständnis zur Kenntnis und möchten Sie bitten, Ihr Augenmerk auf solche Taten zu legen!

 

Hilfe! Künftig sollen noch viel mehr Großveranstaltungen dazukommen!

Die Rennbahn beabsichtigt das Gelände vom sogenannten „Sondergebiet Reiterei“ in ein „Sondergebiet für kulturelle Veranstaltungen“ umzuwidmen. So können künftig Großveranstaltungen leichter bewilligt und zudem öfter durchgeführt werden. Uns Anwohnern drängt sich der Gedanke auf, dass 2021 erst der Anfang von massenweise, wochenlangen und lauten Großveranstaltungen ist.

 

Die Lage und Infrastruktur stehen im völligen Widerspruch zum Veranstaltungs-Vorhaben!

Das gesamte Gelände der Rennbahn ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und dazu weitere Teile als Naturschutzgebiet. Zudem stehen die meisten Gebäude der Rennbahn unter Denkmalschutz. Das Gebiet gilt rechtlich als Erholungsraum. Lärmintensive Nutzungsarten, Veränderungen des Gebietscharakters sowie bauliche Anlagen sind laut Rechtsverordnung der Landschaftsschutzgebiete untersagt. Demnach eignet sich das Gelände weder zum Aufbau von Bühnen, noch zur Einrichtung der massig benötigen Parkplätze. Großveranstaltungen sollten keine regelmäßige Befreiung von den Verboten der Schutzverordnung rechtfertigen!

Die teilweise ebenfalls unter denkmalschutz stehenden Siedlungsbereiche mit mehreren Familien- und Eigentumswohnungen schließen zudem direkt an die Rennbahn an. Die Terrassen, Balkone sowie Wohn- und Schlafzimmerfenster der Anwohner sind oft nur wenige Meter vom Veranstaltungsort entfernt und zudem nicht für Lärm gewappnet. Die Zufahrtsstraßen zu den Siedlungsgebieten sind nur ein- oder maximal zweispurig und bereits bei geringem Verkehr verstopft.

All diese infrastrukturellen Gegebenheiten steht im völligen Widerspruch zu dem Vorhaben der Rennbahn, ein Veranstaltungsgelände aus dem Gebiet zu machen. In der Vergangenheit hat dies bereits mehrfach zu Konflikten geführt, auf welche wir im folgenden Hinweisen möchten.

 

Folge: Anwohner-Familien finden immer seltener ein lebenswertes Zuhause in Hoppegarten!

Zugeparkte Privatparkplätze, Müll sowie Notdurft und betrunkene (Zaun)gäste im Wohngebiet, überfüllte S-Bahnen und verstopfte Zufahrtsstraßen, Stressreaktionen durch den Lärm und mangelnder Schlaf – dies sind nur einige Beispiele der Vergangenheit. Im Falle vom Winterwunderland fürchten sich die Anwohner ebenfalls vor den auf Berliner Weihnachtsmärkten leider typischen Diebstählen und Sexualdelikten. All diese Probleme sind Folgen der nicht für solche Veranstaltungen ausgelegten Infrastruktur sowie mangelnder Gegenmaßnahmen. Zu nennen sein hier insb. der nicht ausreichende Lärmschutz, fehlende Straßensperrungen, zu selten fahrende Züge, zu enge Straßen, zu wenige (kostenlose) Parkplätze sowie zu geringe Überwachung am Veranstaltungstag durch die Polizei, das Ordnungsamt, die Gemeinde sowie die Rennbahn selbst.

 

Bei regelmäßigen Großveranstaltungen müssen wir Anwohner unsere Existenz in Hoppegarten bedroht sehen.

Viele Familien haben ein Vermögen für ein Leben in Hoppegarten investiert. In Zukunft sinkende Grundstückspreise, Umzüge sowie Job- und Schulwechsel sind nur einige Konsequenzen, vor denen wir uns bei einer Umwandlung zum Veranstaltungsgelände fürchten.

 

Das aktuell schwerwiegendste Problem ist und bleibt der Lärm solcher Openair-Veranstaltungen.

Die Lärmschutzvorschriften des Landes Brandenburg, geben einen Immissionsrichtwert von tagsüber maximal 50 Dezibel im Wohngebiet vor. Ausnahmen bis zu 70 Dezibel sind u.a. laut Gerichtsurteil zwar hinzunehmen, jedoch als Richtwert an maximal zehn Tagen eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden. Diese Richtwerte wurden von den 70 Dezibel lauten “Strandkorb Konzerten” an 27 dicht gefolgten Veranstaltungstagen überschritten. Weiterhin ist es Aufgabe der Ordnungsbehörde die Anwohner durch zeitliche, örtliche und technische Regelungen zu schützen. Diesen Anwohner-Schutz haben wir nicht ausreichend genießen dürfen!

Abseits dieser Richtwerte, ist es nicht zu ertragen, dass einige Lokalpolitiker der Auffassung sind, dass eine solch intensive und regelmäßige Lärmbelastung hinnehmbar ist oder gar bei der Wahl unseres Wohnortes in diesem Maße jemals abzusehen waren. Beides können wir Anwohner in keinster Weise bestätigen!

Die 70 Dezibel der “Strandkorb-Konzerte” drangen bis 22 Uhr fast ungehindert in die Wohnhäuser. Normale Gespräche (40 Dezibel) sowie Fernseher wurden von Bässen und grellem Geschrei schlicht übertönt. Wie solcher Lärm klang, können Sie in einem Privatvideo, welches wir mitschicken, erleben. Erfahrungsgemäß herrscht zudem bis 23 Uhr „Auszugsstimmung“ in den umliegenden Straßen. Einen realistische Vorgeschmack auf eine 6-wöchige Dauerbeschallung durch Rummel-Musik und Achterbahn-Gebrüll können Sie durch YouTube-Videos des Winterwunderlands 2019 erhalten.

 

Es ist allgemein bekannt, dass solch dauerhafter Lärm krank macht!

Der Organismus reagiert mit körperlichen Stressreaktionen und Konzentrationsproblemen. Dies können Sie doch weder unseren armen Kindern, noch uns, regelmäßig zumuten wollen.

Wir Anwohner bemängeln neben gestörter Freizeit auch gestörten Schlaf. Bettruhe und Bettzeiten finden bei den meisten Familien und Arbeitnehmern vor 22/23 Uhr statt. Besonders stark leiden hier Kinder sowie Nachbarn im Früh- oder Schichtdienst. Der mangelnde und schlechte Schlaf kann sich auch nicht „nachholen“ lassen, wenn der Lärm täglich und sogar unter der Woche stattfindet. Heute sind sich Wissenschaftlicher einig: Schlaf ist unverzichtbare Grundlage, damit wir uns gut entwickeln, damit wir gesund und leistungsfähig sind. Bekräftigt wird dies durch das Urteil des Europäischen Menschengerichtshofes: Gesunder Schlaf ist ein Menschenrecht!

Bitte verschließen Sie daher nicht weiter die Augen vor dieser unzumutbaren Lärm-Problematik! 

 

Weitere Folgen: Missachtung der Natur, der Rechtsverordnung und der hier lebenden Wildtiere.

Es ist unbestritten, dass bei den Sonderveranstaltungen der Rennbahn mit Auswirkung auf den Naturhaushalt, das Landschaftsbild sowie die Bodenstruktur zu rechnen ist. Vor allen diesen Problemen wird seit Jahren hinreichend gewarnt! Engmaschig geplante Events lassen bekannterweise keine ausreichende Zeit zur Regeneration für Pflanzen und Tiere. Weiterhin stören Lärm und PKWs die wildlebenden Tiere im angrenzenden Naturschutzgebiet.

Wir Anwohner möchten unsere grüne Heimat gerne behalten und blicken mit Sorge und Unverständnis auf die immer häufiger erteilten Befreiungen von der Rechtsverordnung der Landschaftsschutzgebiete, in welcher „lärmintensive“, „den Naturgenuss beeinträchtigende“ oder „das Landschaftsbild verunstaltende“ Freizeitnutzungsarten explizit untersagt werden.

Weiterhin bemängeln wir die teils widersprüchlichen Handlungen der Gemeinde Hoppegarten. So sind Pferde und Pferdesport für Hoppegarten zwar von großer Bedeutung - die Störung der im Umfeld untergebrachten Pferde jedoch nicht ausreichend bedacht. Zudem hat sich die Gemeinde zum Erhalt der Biodiversität und der Biologischen Vielfalt verpflichtet - dies ist mit derartigen Veranstaltungen jedoch schlicht wenig vereinbar.

 

Daher unterbreiten wir Ihnen anbei Vorschläge für einen angemessenen Natur- und Anwohnerschutz.

  1. Sprechen Sie sich gegen die dauerhafte Umwandlung der Rennbahn vom Pferdesport- zum Veranstaltungsgelände aus. 
  2. Erteilen Sie keine regelmäßigen Ausnahmen von der Rechtsverordnungen der Landschaftsschutzgebiete und den Lärmschutzvorschriften
  3. Lassen Sie Veranstaltungen außerhalb des Pferdesports nur in sehr begrenztem Umfang zu
  4. Bedenken Sie hierbei insbesondere den Richtwert von maximal 10 Tagen im Kalenderjahr
  5. Lehnen Sie Veranstaltungen ab, die eine Dauer von 5 Tagen überschreiten
  6. Achten Sie auf Ruhepausen zwischen den Veranstaltungen von mindestens 5 Tagen, bedenken Sie ebenfalls den Richtwert von maximal zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden
  7. Vermeiden Sie (nach Möglichkeit) abendliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen unterhalb der Woche
  8. Haben Sie den Mut Veranstaltungen abzulehnen, auch wenn bereits Marketing für diese gemacht wurde
  9. Planen Sie am Tag der Veranstaltung Unterstützung durch Ordnungsamt, Polizei und Straßenverkehrsamt ein. Lehnen Sie Veranstaltungen ab, bei personell zu geringen Kapazitäten.
  10. Erarbeiten Sie strengere Lärmschutzvorgaben (50 Dezibel) und technische Konzepte zur Lärmreduzierung (z.B. Abwendung der Bühne nach Süden statt wie bisher nach Westen). Beachten Sie dabei auch Soundproben und Lärm durch den Auf- und Abbau
  11. Suchen Sie nach Alternativen - Priorisieren Sie z.B. ruhige und naturnahe Veranstaltungskonzepte wie z.B. botanische Ausstellungen oder Bauern-Märkte
  12. Priorisieren Sie Indoor-Veranstaltungen vor Openair-Veranstaltungen
  13. Überdenken Sie eine Enteignung der Rennbahn
  14. Zeigen Sie Respekt und Dankbarkeit gegenüber den Leidtragenden und praktizieren Sie eine aufrichtige und frühzeitige Kommunikation mit uns Anwohnern
  15. Lassen Sie einen Teil der Einnahmen zurückfließen in den Naturschutz

 

Die Petition wird ausgehändigt an:

Bürgermeister Sven Siebert, Vorsitzender der Gemeindeverwaltung Kay Juschka, Gemeindeverwaltung Hoppegarten, Gemeindevertretung Hoppegarten, Landkreis MOL (Bauordnungsamt, Denkmalschutzbehörde, Naturschutzbehörde), Landrat MOL, Kreistag MOL

 

Wenn Sie eine eigene Beschwerde schreiben möchten oder Fragen zur Petition haben, kontaktieren Sie bitte:

rennbahn.petition@gmail.com

 

Bitte unterschrieben Sie die Petition! Jede Stimme zählt im beschaulichem Hoppegarten!


die Anwohner der Rennbahn Hoppegarten    Verfasser der Petition kontaktieren

Unterschreibe diese Petition

Mit meiner Unterschrift ermächtige ich die Anwohner der Rennbahn Hoppegarten, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich online angezeigt.

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