Notbetreuung für die Kindertagespflege

Wir fordern die Gleichstellung der Kindertagespflege / Großtagespflege mit den Kindertagesstätten in Bezug auf die Notbetreuungsregelung während der Corona-Pandemie ab einem Inszidenzwert , der für die jeweilige Kommune den Wechsel vom Regelbetrieb - eingeschränkten Regelbetrieb in die Notbetreuung nötig macht. 

- Es ist unzumutbar, dass in der Kindertagespflege der Appell an die Eltern - ihre Kinder zu Hause zu lassen-ausreicht, man aber für Kita und Krippe ohne Arbeitgeberbescheinigungen ZWINGEND vorlegen muss und selbst DANN keinen Rechtsanspruch auf einen Notbetreuungsplatz hat, da eine vollständige Betriebsunterlassung angeordnet worden ist. 

-Zwei Klassen Regelung zwischen KTPP in Kindertagespflegestellen und Erziehern in Einrichtungen hinsichtlich des Infektionsschutzes durch Regelbetrieb sollte dringend gekippt werden. 

-NOTBETRIEB mit Arbeitgeberbescheinigung für ALLE !!!!! Nicht berufstätige Eltern sollten ihre Kinder , sofern kein besonderer Härtefall vorliegt UNUMGÄNGLICH zu Hause betreuen.

Die tägliche Dauer der Betreuung sollte auf das minimum reduziert werden.  

In Anbetracht der wirklich harten Maßnahmen , dass Gruppen in Kitas sich nicht mischen und begegnen dürfen , nicht gesungen werden darf und auch ein Außengelände nicht von mehreren Gruppen gemeinsam genutzt wird, sowie die Tatsache , dass Eltern keinen Zutritt zu den Einrichtungen haben ,

 

fordern wir 

  • MINDESTENS GLEICHSTELLUNG VON KITA UND KINDERTAGESPFLEGE IN BEZUG AUF DIE NOTBETREUUNGSREGELUNG!!!!!

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