Ganzjährige dauerhafte Öffnung der OÖ Donaukraftwerksbrücken


Gast

/ #82 Re:

2015-04-12 22:42

#79: -  

 Schuld ist hier die Regelung im Wegehaltergesetz (Bundesgesetz), nach der es leider nicht ausreicht mit Schildern wie z.B. "Kein Winterdienst, betreten auf eigene Gefahr " die Gefahr von möglichen Klagen abzuwenden. Lt. Kraftwerksbetreiber kann am Kraftwerk keine Salz oder Splitstreuung vorgenommen werden (wegen Schädigung der Dehnfugen), welche lt. derzeitiger Gesetzeslage notwendig wäre, um vor Klagen geschützt zu sein. Und es ist auch nachvollziehbar, dass pivate oder Firmen welche ihren Grund unentgeltlich der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, nicht auch noch Haftungen für eventuelle Zwischenfälle übernehmen möchten.