Petition gegen das Psychologengesetz 2013


Gast

/ #398 Unerhört!

2013-11-14 08:54

Der Gesetzestext ist, - finde ich - noch viel schlimmer, als die Petitionsführer ihn anprangern!
Das Gesetz verbietet die TÄTIGKEITEN (§6, Abs.(3)), die es umfasst, frei auszuüben, d. h. es ist egal, welche Berufsbezeichnung man hat (und ob überhaupt!). Das geht im Extremfall bis hin zu Meinungsfreiheit, Aufklärung und Erziehung bezüglich persönlichen Gewohnheiten und ihre psychologischen Rückwirkungen. Was ist, wenn der Amateur-Fussballtrainer einen sportpsychologischen Grundkurs hat und dieses Wissen weitergibt?
Aber Militärpsychologen, welche die so ziemlich schwierigsten Fälle, - die u. U. sogar massenhaft (weil professionell erzeugt) auftreten können - als erstes betreuen müssen, brauchen selbst die professionellen Voraussetzungen des Gesetzes NICHT erfüllen (§6, Abs. (6) + (7)).