Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012/ETN eV
Verfasser der Petition kontaktieren
Re: Novellierung des TierSchG - Wem nutzt es wirklich?
Re:
mit Schrecken haben wir, diese Petition zur Kenntnis genommen und wollen an dieser Stelle, Ihnen, Frau Ministerin, mitteilen, dass wir uns ganz entschieden für eine Erlaubnispflicht zur Einfuhr von Tieren aus Drittländern aussprechen.
In der Petition steht zu lesen, ich zitiere: „Das betrifft alle privaten und organisierten Tierschützer, die Auslandstierschutz betreiben. Aigner kriminalisiert Tierschützer:“
Dieser Aussage widersprechen wir im Sinne des seriösen Tierschutzes entschieden.
Jeder seriös arbeitende Tierschützer wird kein Problem damit haben, eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG zu erwirken, um gegebenenfalls nachweisen zu können, was mit geretteten Tieren in Deutschland geschehen ist. Einzig unter dem Deckmantel Tierschutz arbeitende Organisationen und Privatpersonen, die schon die Forderung nach einer Erlaubnis für Pflegestellen mit zugehörigem Sachkundenachweis gekippt haben, sehen sich hierbei in ihrer Geschäftspraktik eingeschränkt.
Wir finden es sehr wichtig, dass über alle eingeführten Tiere, vor allem Hunde und Katzen, genau Buch geführt wird und über ein zu führendes Bestandsbuch nachvollzogen werden kann, wo das Tier letztendlich abgeblieben ist. Dies würde auch die Möglichkeit einschränken, dass Tiere urplötzlich eine andere Nationalität annähmen, weil der implantierte Transponder eine z. B. deutsche Kennung hat.
Abschließend nochmal kurz umrissen:
Jeder, der Tiere aus dem Ausland nach Deutschland bringt, muss die dazugehörige Sachkunde vorlegen können und für bestimmte Fälle, wie Rückläufer aus der Vermittlung oder kranke und pflegebedürftige Tiere, eine Pflegestelle mit Erlaubnis nach §11 TierSchG benennen können. Ebenso ist über jedes Tier ein Eintrag in ein Bestandsbuch zu machen, aus dem hervorgeht, von wo das Tier kam und wo das Tier hingegangen ist.
Wer seriösen Tierschutz betreibt wird mit einer solchen Regelung kein Problem haben und sich nicht kriminalisiert fühlen, sondern erfreut darüber sein, dass gewinnbringender Handel und kriminelle, bzw. illegale Machenschaften zu einem Großteil unterbunden werden.
Hier noch ein paar weitere Gedanken zur Novellierung dieses Punktes im Tierschutzgesetz:
Nur die von der Bundesregierung und Ihrem Ministerium geplante Einführung einer Erlaubnispflicht für die Einführung, Verbringungen und Vermittlung von Auslandstieren würde es auch ermöglichen, endlich einen Überblick darüber zu erhalten, in welchem Umfang Tierschutzorganisationen aus welchen Ländern wie viele Tiere nach Deutschland verbringen. Und nicht zuletzt würde die geplante Erlaubnispflicht vielleicht auch dazu führen, dass sich deutsche Tierschutzorganisation primär um den Aufbau funktionierender Tierschutzstrukturen im Ausland kümmern, anstatt sich ausschließlich auf die Einfuhr von Auslandstieren zu konzentrieren.
Im Übrigen regen sich auch inzwischen in einzelnen Ländern Proteste der Tierfreunde dort, die mit der aktuellen Vorgehensweise deutscher Tierschutzorganisationen und insbesondere dem permanenten Abtransport der Hunde überhaupt nicht einverstanden sind. Das Auftreten mancher Tierschutzorganisationen im Ausland in der Verhaltensweise des moralisierenden und missionierenden Besserwissers verträgt sich schlecht mit dem Gedanken eines partnerschaftlichen Europas. Und wie ein Grundsatzpapier des Deutschen Tierschutzbundes zum Problem der Straßenhunde auf wissenschaftlicher Grundlage belegt, haben die willkürlichen Entnahmen von einzelnen Individuen aus den Straßenhundepopulationen keinerlei Effekt auf die Problematik an sich. Hier gibt es längst völlig andere Lösungsansätze.
Nicht zuletzt wird die von der Bundesregierung geplante Erlaubnispflicht zur Einführung, Verbringung und Vermittlung von Auslandstieren durch zahlreiche jüngere Gerichtsurteile einiger Verwaltungs- und Finanzgerichte gestützt. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ging schon letztes Jahr mit gutem Beispiel voran und hat diesen Einfuhren durch Tierschutzorganisationen den Status gewerbsmäßigen Handelns zugewiesen und sie mithin der Erlaubnispflicht unterstellt. Die Festschreibung dieser Erlaubnispflicht im Tierschutzgesetz würde bisher noch unterschiedliche verwaltungsrechtliche Praktiken der Bundesländer egalisieren und damit für Rechtssicherheit sorgen.
Es ist uns wichtig zu betonen, dass die vom ETN in dem genannten Protest zum Ausdruck gebrachte Haltung zu diesem Thema NICHT repräsentativ ist. Es gibt sehr viele Tierschützer, welche die Einführung der Erlaubnispflicht begrüßen würden, weil nur sie gewährleisten kann, den Auslandstierschutz legal, transparent und effizient zu machen.
Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012/ETN eV
In der Petition steht zu lesen, ich zitiere: „Das betrifft alle privaten und organisierten Tierschützer, die Auslandstierschutz betreiben. Aigner kriminalisiert Tierschützer:“
Dieser Aussage widersprechen wir im Sinne des seriösen Tierschutzes entschieden.
Jeder seriös arbeitende Tierschützer wird kein Problem damit haben, eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG zu erwirken, um gegebenenfalls nachweisen zu können, was mit geretteten Tieren in Deutschland geschehen ist. Einzig unter dem Deckmantel Tierschutz arbeitende Organisationen und Privatpersonen, die schon die Forderung nach einer Erlaubnis für Pflegestellen mit zugehörigem Sachkundenachweis gekippt haben, sehen sich hierbei in ihrer Geschäftspraktik eingeschränkt.
Wir finden es sehr wichtig, dass über alle eingeführten Tiere, vor allem Hunde und Katzen, genau Buch geführt wird und über ein zu führendes Bestandsbuch nachvollzogen werden kann, wo das Tier letztendlich abgeblieben ist. Dies würde auch die Möglichkeit einschränken, dass Tiere urplötzlich eine andere Nationalität annähmen, weil der implantierte Transponder eine z. B. deutsche Kennung hat.
Abschließend nochmal kurz umrissen:
Jeder, der Tiere aus dem Ausland nach Deutschland bringt, muss die dazugehörige Sachkunde vorlegen können und für bestimmte Fälle, wie Rückläufer aus der Vermittlung oder kranke und pflegebedürftige Tiere, eine Pflegestelle mit Erlaubnis nach §11 TierSchG benennen können. Ebenso ist über jedes Tier ein Eintrag in ein Bestandsbuch zu machen, aus dem hervorgeht, von wo das Tier kam und wo das Tier hingegangen ist.
Wer seriösen Tierschutz betreibt wird mit einer solchen Regelung kein Problem haben und sich nicht kriminalisiert fühlen, sondern erfreut darüber sein, dass gewinnbringender Handel und kriminelle, bzw. illegale Machenschaften zu einem Großteil unterbunden werden.
Hier noch ein paar weitere Gedanken zur Novellierung dieses Punktes im Tierschutzgesetz:
Nur die von der Bundesregierung und Ihrem Ministerium geplante Einführung einer Erlaubnispflicht für die Einführung, Verbringungen und Vermittlung von Auslandstieren würde es auch ermöglichen, endlich einen Überblick darüber zu erhalten, in welchem Umfang Tierschutzorganisationen aus welchen Ländern wie viele Tiere nach Deutschland verbringen. Und nicht zuletzt würde die geplante Erlaubnispflicht vielleicht auch dazu führen, dass sich deutsche Tierschutzorganisation primär um den Aufbau funktionierender Tierschutzstrukturen im Ausland kümmern, anstatt sich ausschließlich auf die Einfuhr von Auslandstieren zu konzentrieren.
Im Übrigen regen sich auch inzwischen in einzelnen Ländern Proteste der Tierfreunde dort, die mit der aktuellen Vorgehensweise deutscher Tierschutzorganisationen und insbesondere dem permanenten Abtransport der Hunde überhaupt nicht einverstanden sind. Das Auftreten mancher Tierschutzorganisationen im Ausland in der Verhaltensweise des moralisierenden und missionierenden Besserwissers verträgt sich schlecht mit dem Gedanken eines partnerschaftlichen Europas. Und wie ein Grundsatzpapier des Deutschen Tierschutzbundes zum Problem der Straßenhunde auf wissenschaftlicher Grundlage belegt, haben die willkürlichen Entnahmen von einzelnen Individuen aus den Straßenhundepopulationen keinerlei Effekt auf die Problematik an sich. Hier gibt es längst völlig andere Lösungsansätze.
Nicht zuletzt wird die von der Bundesregierung geplante Erlaubnispflicht zur Einführung, Verbringung und Vermittlung von Auslandstieren durch zahlreiche jüngere Gerichtsurteile einiger Verwaltungs- und Finanzgerichte gestützt. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ging schon letztes Jahr mit gutem Beispiel voran und hat diesen Einfuhren durch Tierschutzorganisationen den Status gewerbsmäßigen Handelns zugewiesen und sie mithin der Erlaubnispflicht unterstellt. Die Festschreibung dieser Erlaubnispflicht im Tierschutzgesetz würde bisher noch unterschiedliche verwaltungsrechtliche Praktiken der Bundesländer egalisieren und damit für Rechtssicherheit sorgen.
Es ist uns wichtig zu betonen, dass die vom ETN in dem genannten Protest zum Ausdruck gebrachte Haltung zu diesem Thema NICHT repräsentativ ist. Es gibt sehr viele Tierschützer, welche die Einführung der Erlaubnispflicht begrüßen würden, weil nur sie gewährleisten kann, den Auslandstierschutz legal, transparent und effizient zu machen.
Vielleicht sollten sich die so genanten Tierschützer nicht von oben runter sondern auf gleicher Augenhöhe mit den Zuchtverbänden Unterhalten nicht verteufeln. dann kann man auch etwas
tierschutzgesetznovellierung
Sicher,es gibt hier auch genug arme Kreaturen,die auf ihre Rettung warten.leider ist es hier ja schwer,diese Tiere von ihren Haltern zu entfernen,das dauert!
Re: qualzucht
#407: - Wir blicken nicht von oben herab,es wäre aber im Interesse der Tioere,wenn sie ein Leben hätten,wo sie nicht durch falsche Schönheitsideale leiden müssten!Zum beispiel ,dass sie frei atmen können,dass sie nicht schon mit 8 Jahren eingeschläfert werden müssen,weil das Skelett zu schwer ist,oder durch unnatürliche Haltung die Wirbelsäule kaputt ist.Und es sollte viel weniger Züchter geben!
Aigner ist eine Katastrophe.
Es sind Lebewesen!!!!!!!!!!!!
Die Gesetzgeber haben die PFLICHT, sich dieser Dinge anzunehmen!
Das erinnert mich an die Larifari-Gesetze, die sie stattdessen erlassen, ohne Sinn für wirkliche Umsetzung. Wie z.B. das Gesetz für Betreuungsanspruch von Kindern bis 2o13. Gesetze sind leicht erlassen... WARUM tun sie sich so schwer, Qualen zu verhindern???
Susanne
Re:
...zudem sind gegenüber der gesetzeinführungen ,auch die gerichte tätig ,welche gesetze und andere unterlagen mißdeuten ! das gilt nicht nur im sozialrecht,sondern auch im zivil - und anderen rechten,so auch in den gesetzen für den tierschutz ! diesen mißdeutungen und fingieren von sachlagen und anderen beugungsmöglichkeiten entgegen zu wirken,habe ich ein besonderes verwaltungsverfahren entwickelt.dieses ist bereits in einer studie und zeigt bereits verblüffende erfolge ! dazu zählt auch,dass ich das bundesverfassungegericht zur zeit mit einem beugungsvorwurf schwer belaste !
Die Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit unserer Bundes-Politiker ist leider in gleichem Maße entsetzlich , wie die Qualen der Schächttiere entsetzlich sind: Man behandelt hier das Thema Schächten wie einen kleinen unantastbaren Hausgötzen, den man nicht berühren darf. Erbärmlicher kann politisches Nichtstun unserer “Volksvertreter”(!?) sich wirklich nicht mehr gebärden.
Ulrich Dittmann / 16.10.2012
Es ist unfaßbar was dort vorgetragen wurde. Es gibt eine seltene Pferderasse, (leider habe ich die Rasse nicht verstehen können und finde auf RTL keine weitere Info). die vom Aussterben bedroht ist.
Diese Rasse wird wieder gezüchtet und die Zucht subventioniert. Doch nun der Hammer:
Die Fohlen werden zwei Tage nach der Geburt zum Schlachten nach Italien, zu den als grausamste Schlächter bekannt, die Fohlen per LKW hingekarrt.
Ein so junges Tier , das auf keinen Fall getötet werden darf, auf diese Reise zuschicken ist Tierquälerei im höchsten Maße. Die Subvention muss sofort gestoppt werden, denn hier wird das Töten bezahlt.
Wir müssen uns alle auflehnen ,um diesem gtrausamen Tun Einhalt zugebieten.
An dem Verstand der Politiker zweifele ich immer mehr, die gehören ins Heim.
Ingrid Pütz
Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012/ETN eV
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