Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012/ETN eV

Hiermit protestiere ich gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012 (17/10572) von Bundesministerin Aigner aus folgenden Gründen:

1. Fehlen eines Sodomie-Verbotes
Im neuen Tierschutzgesetz fehlt völlig die Normierung eines Sodomie-Verbotes.
Über die dringende Notwendigkeit eines gesetzlichen Verbotes kann es überhaupt keine Diskussion geben. Niemand kann sich ernsthaft einem solchen Verbot verschließen, es sei denn man pflegt selbst sexuellen Umgang mit Tieren. 14 Tierbordelle in diesem Land zeigen die Erforderlichkeit. In Deutschland bekommt man für Falschparken sofort ein Ticket, aber Sex mit Tieren ist erlaubt. Unfassbar.

2. Tierrettung aus dem Ausland wird fast unmöglich gemacht, Politik auf dem Rücken gequälter Tiere. Seriöse Tierschützer werden diffamiert und mit kriminellen Welpenhändlern in einen Topf geworfen. (§11) In der Folge bedeutet das für viele Tiere in Zukunft den sicheren Tod.
Zur Einfuhr von Hunden/Katzen nach Deutschland braucht man zukünftig, neben den bestehenden formalen Hürden, auch noch eine „Erlaubnis“. Das betrifft alle privaten und organsierten Tierschützer, die Auslandstierschutz betreiben. Aigner kriminalisiert Tierschützer:
…„Viele dieser Tiere  werden  über Tierschutzvereine, in der Regel über Pflegestellen, oder direkt  auf  Bestellung  an einen neuen Halter vermittelt. Bei den Tieren handelt es sich vielfach  um leicht  vermittelbare Welpen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein großer  Teil  dieser Tiere gezielt für den deutschen Markt gezüchtet und auf dem  Luftweg nach  Deutschland kommt.“
Nur ca.1% der gequälten Tiere im Ausland haben das Glück gerettet zu werden, Millionen werden jedes Jahr ermordet. Die wenigen Überlebenden sind jeden Alters und jeder Größe, meist Mischlinge und haben oft Verletzungen Es sind Dreibeiner, Blinde, Traumatisierte, Tiere mit Brand- und Schusswunden, abgeschnittenen Ohren oder Ruten. Absurd, wenn Aigner behauptet, diese Tiere seien „vorbestellt“ oder "extra gezüchtet"!  Offenbar ist niemandem im Bundesrat und auch in der Bundesregierung wirklich klar, was Tierrettung bedeutet und welche Kosten letztlich damit verbunden sind. Offenbar weiß auch niemand, wie viele verletzte und misshandelte Tiere nach Deutschland verbracht werden. Gewinne werden jedenfalls mit der ordnungsgemäßen Auslandstierrettung keine erzielt. Im Gegenteil. Aber: Nicht alles im Leben ist gewinnorientiert. Sofern sich die Bundesregierung insgeheim aus diesen „Vermittlungen“ Steuereinnahmen erwartet, wird sie damit nicht rechnen können. Denn ohne Gewinne keine Steuereinnahmen.
Richtig wäre es gewesen, den Ost-Welpen-Handel konkret zu erwähnen und Maßnahmen zu ergreifen, diesen zu verbieten.

3.  Ferkelkastration mit Betäubung erst 2017
Bisher werden Ferkeln bis zum 7. Lebenstag die Hoden  ohne Betäubung am lebendigen Leib per Hand herausgerissen, was man vornehm als „betäubungslose Kastration“  bezeichnet. Mit der Novellierung des Gesetzes soll das erst ab 2017 geändert werden. Die lange Übergangsfrist ist völlig unnötig und eine reine Hinhaltetaktik und Lobbyismus für die Massentierhaltungsindustrie. Eine Umsetzung wäre viel schneller möglich. Da aber durch die Kastration mit Narkose  den Produzenten mehr Kosten entstehen und Fleisch in der Folge ein paar Cent teurer würde, wird die Qual der Tiere für weitere Jahre legalisiert.
Zudem fehlt auch eine klare Regelung zu Eingriffen bei Tieren, wie dem Kupieren von Ferkelschwänzen oder dem Schnabelstutzen bei Hühnern, sowie der schmerzvollen Enthornung von Rindern.

4.  Tierversuchs-Einschränkung bleibt weit hinter EU-Tierversuchsrichtlinien zurück
Die EU-Tierversuchsrichtlinie ermöglicht einen weitaus umfassenderen Schutz von Tieren als dieser im Aigner-Gesetz umgesetzt ist. Anstatt Versuche an Menschenaffen generell zu verbieten, lässt Aigner Ausnahmen zu. Versuche an Affen sind zu unzureichend beschränkt, z.B. fehlt die Vorgabe, dass nur „schwer wiegende Krankheiten“ erforscht werden dürfen. Anstatt Tierversuche mit schweren und anhaltenden Schmerzen generell zu verbieten, sind bei Aigner Ausnahmen zulässig. Anstatt für gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche eine Genehmigung einzuführen, sieht Aigner weiterhin nur Anzeigeverfahren vor. In Wissenschaft und Industrie müssen Tiere noch immer leiden und sterben, obwohl tierversuchsfreie Alternativen verfügbar sind. Die Förderung von sogenannten Alternativmethoden zu Tierversuchen muss im Gesetz festgeschrieben werden, auch dies fehlt in dem Gesetz.
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in Deutschland die Haltung von Tieren zur reinen Fellgewinnung weiterhin erlaubt, auch hier fehlt ein Verbot

5. Vollständiges Wildtierverbot  im Zirkus fehlt, für Zootiere gar keine Verbesserung
Anstatt ein vollständiges Wildtierverbot im Zirkus zu beschließen, wie es auch viele Experten fordern, ermöglichen  Aigners Pläne künftig nur ein Verbot einzelnen Tierarten im Zirkus. Die Hürden für ein Verbot einzelner Tierarten sind jedoch derart hoch gesetzt, dass kaum eine Tierart von der neuen Verbotsmöglichkeit profitieren wird. In der Folge wird es ein langandauerndes Gerangel darum geben, welche einzelne Tierart verboten oder erlaubt ist,  während die Wildtiere in den Zirkussen, wo es keine artgerechte Haltung für Löwen, Bären, Elefanten  gibt,  leidvoll dahinvegetieren. Für Zootiere und Dressuren an festen Standorten gibt es gar keine neuen Verbesserungen.

6. Ausdrückliches Verbot von Qualzucht und Intensivtierhaltung fehlt
Hunde, die aufgrund von Qualzucht gar nicht mehr aussehen wie Hunde, dürfen auf Ausstellungen nicht mehr präsentiert werden, aber die Züchter dieser Tiere erhalten keine Strafen. Notwendigen Änderungen zur Verbesserung der so genannten Nutztierhaltung sind im Gesetz  nur oberflächlich angegangen. Die millionenfachen schmerzhaften Manipulationen an Tieren bleiben erlaubt.  Ein Verbot von Qualzuchtrassen vor allem in der Intensivtierhaltung, sowie die Elektrokurzzeitbetäubung für das Schächten fehlt.

7.  Das Recht zur Tierschutz-Verbandsklage fehlt im Gesetz
Die Rechte von Tieren müssen außerdem einklagbar sein. Das geht nur mit der Tierschutz-Verbandsklage und ist daher für Tierschutzverbände ein wichtiger Punkt, um für Tiere auch vor Gericht eintreten zu können. Diese fehlt völlig,


Maja Prinzessin von Hohenzollern Botschafterin des Europäischen Tier- und Naturschutz e.V. (ETN e.V.    Verfasser der Petition kontaktieren