Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012/ETN eV

Tierschutz

/ #405 Re:

2012-10-15 17:05

#1: -

mit Schrecken haben wir, diese Petition zur Kenntnis genommen und wollen an dieser Stelle, Ihnen, Frau Ministerin, mitteilen, dass wir uns ganz entschieden für eine Erlaubnispflicht zur Einfuhr von Tieren aus Drittländern aussprechen.

In der Petition steht zu lesen, ich zitiere: „Das betrifft alle privaten und organisierten Tierschützer, die Auslandstierschutz betreiben. Aigner kriminalisiert Tierschützer:“

Dieser Aussage widersprechen wir im Sinne des seriösen Tierschutzes entschieden.

Jeder seriös arbeitende Tierschützer wird kein Problem damit haben, eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG zu erwirken, um gegebenenfalls nachweisen zu können, was mit geretteten Tieren in Deutschland geschehen ist. Einzig unter dem Deckmantel Tierschutz arbeitende Organisationen und Privatpersonen, die schon die Forderung nach einer Erlaubnis für Pflegestellen mit zugehörigem Sachkundenachweis gekippt haben, sehen sich hierbei in ihrer Geschäftspraktik eingeschränkt.

Wir finden es sehr wichtig, dass über alle eingeführten Tiere, vor allem Hunde und Katzen, genau Buch geführt wird und über ein zu führendes Bestandsbuch nachvollzogen werden kann, wo das Tier letztendlich abgeblieben ist. Dies würde auch die Möglichkeit einschränken, dass Tiere urplötzlich eine andere Nationalität annähmen, weil der implantierte Transponder eine z. B. deutsche Kennung hat.

Abschließend nochmal kurz umrissen:

Jeder, der Tiere aus dem Ausland nach Deutschland bringt, muss die dazugehörige Sachkunde vorlegen können und für bestimmte Fälle, wie Rückläufer aus der Vermittlung oder kranke und pflegebedürftige Tiere, eine Pflegestelle mit Erlaubnis nach §11 TierSchG benennen können. Ebenso ist über jedes Tier ein Eintrag in ein Bestandsbuch zu machen, aus dem hervorgeht, von wo das Tier kam und wo das Tier hingegangen ist.

Wer seriösen Tierschutz betreibt wird mit einer solchen Regelung kein Problem haben und sich nicht kriminalisiert fühlen, sondern erfreut darüber sein, dass gewinnbringender Handel und kriminelle, bzw. illegale Machenschaften zu einem Großteil unterbunden werden.

Hier noch ein paar weitere Gedanken zur Novellierung dieses Punktes im Tierschutzgesetz:

Nur die von der Bundesregierung und Ihrem Ministerium geplante Einführung einer Erlaubnispflicht für die Einführung, Verbringungen und Vermittlung von Auslandstieren würde es auch ermöglichen, endlich einen Überblick darüber zu erhalten, in welchem Umfang Tierschutzorganisationen aus welchen Ländern wie viele Tiere nach Deutschland verbringen. Und nicht zuletzt würde die geplante Erlaubnispflicht vielleicht auch dazu führen, dass sich deutsche Tierschutzorganisation primär um den Aufbau funktionierender Tierschutzstrukturen im Ausland kümmern, anstatt sich ausschließlich auf die Einfuhr von Auslandstieren zu konzentrieren.

Im Übrigen regen sich auch inzwischen in einzelnen Ländern Proteste der Tierfreunde dort, die mit der aktuellen Vorgehensweise deutscher Tierschutzorganisationen und insbesondere dem permanenten Abtransport der Hunde überhaupt nicht einverstanden sind. Das Auftreten mancher Tierschutzorganisationen im Ausland in der Verhaltensweise des moralisierenden und missionierenden Besserwissers verträgt sich schlecht mit dem Gedanken eines partnerschaftlichen Europas. Und wie ein Grundsatzpapier des Deutschen Tierschutzbundes zum Problem der Straßenhunde auf wissenschaftlicher Grundlage belegt, haben die willkürlichen Entnahmen von einzelnen Individuen aus den Straßenhundepopulationen keinerlei Effekt auf die Problematik an sich. Hier gibt es längst völlig andere Lösungsansätze.

Nicht zuletzt wird die von der Bundesregierung geplante Erlaubnispflicht zur Einführung, Verbringung und Vermittlung von Auslandstieren durch zahlreiche jüngere Gerichtsurteile einiger Verwaltungs- und Finanzgerichte gestützt. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ging schon letztes Jahr mit gutem Beispiel voran und hat diesen Einfuhren durch Tierschutzorganisationen den Status gewerbsmäßigen Handelns zugewiesen und sie mithin der Erlaubnispflicht unterstellt. Die Festschreibung dieser Erlaubnispflicht im Tierschutzgesetz würde bisher noch unterschiedliche verwaltungsrechtliche Praktiken der Bundesländer egalisieren und damit für Rechtssicherheit sorgen.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass die vom ETN in dem genannten Protest zum Ausdruck gebrachte Haltung zu diesem Thema NICHT repräsentativ ist. Es gibt sehr viele Tierschützer, welche die Einführung der Erlaubnispflicht begrüßen würden, weil nur sie gewährleisten kann, den Auslandstierschutz legal, transparent und effizient zu machen.