Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht zur Aufhebung des Infektionsschutzgesetzes

An den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe,  Herrn Stefan Herbert und an die Vizepräsidentin Frau Doris König:

Hiermit legen wir - die Unterzeichner dieser Petition - Widerspruch ein gegen das beschlossene Infektionsschutzgesetz Paragraph 28b, da dieses massiv in die Grundrechte eingreift, und alles in allem nicht mehr verhältnismäßig ist.

Wir beantragen hiermit, den Paragraphen 28b des Infektionsschutzgesetzes in einem Eilverfahren für verfassungswidrig zu erklären, diesen somit wieder aufzuheben, wie auch alle Grundrechte wieder an die Bürger zurückzugeben.

Ferner beantragen wir hiermit per Beschluss zu entscheiden, dass künftig alle erforderlichen Maßnahmen und Entscheidungen hinsichtlich der Corona Pandemie, von den Ländern und Kommunen eigenständig getroffen werden sollen - unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gesamtsituation (Tests, tatsächlich Erkrankten, Todesfällen an Corona sowie Auslastung der Krankenhäuser.

Wir beantragen, der Bundesregierung per sofortigen Beschluss Einhalt zu gebieten, da diese nicht mehr das Interesse des Volkes vertritt, sondern durch deren Regime dem Volk und dem Land immer mehr - nicht weiter zumutbarer Schaden - zugefügt wird.

Wir beantragen ferner den sofortigen Beschluss, dass alles wieder umgehend geöffnet werden soll, unter Auflage entsprechender Hygienekonzepte, um weiteren massiven wirtschaftlichen Schaden des Landes zu vermeiden.

Wir beantragen per Beschluss, der Bundesregierung aufzuerlegen, dass diese ihren Aufgaben als Volksvertreter nachkommt und sich umgehend darum zu kümmern hat, dass der wirtschaftliche Schaden den sie unserem Land zugefügt hat, durch ein schlüssiges Konzept wieder aufgefangen und behoben wird.

Bad Salzuflen,  den 25.04.2021

Initiatorin der Petition:

Angela Tiemann

angelatiemann1@googlemail.com 

 

 

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Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Angela Tiemann, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

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