Anpassung der Studienordnung und Zwischenprüfungsordnung infolge der Corona-Pandemie

An die Uni Göttingen:


wir Studierende aus dem Wi/Se 20/21, SS 21 und dem Wi/Se 21/22 fordern eine Anpassung der Frist der Zwischenprüfungsordnung.

Genau wie die Studierenden im Sommersemester 2020 sich in der Zwischenprüfung befanden, fordern wir gem. Art. 3 GG Gleichberechtigung und ein Semester, welches aufgrund der Pandemie, nicht für die Zwischenprüfungsfrist berücksichtigt wird.  

Laut Hochschulleitung bestand zu den oben genannten Semestern eine erhebliche Beeinträchtigung des Universitätsbetriebs. (AM I, 32/2021, S. 661) Wodurch sich das Studium und die Zwischenprüfung, durch Online Vorlesungen und Klausuren sehr erschwerte. 

Es wäre ziemlich verheerend, wenn ein Student wegen einer zu schlechten Internetverbindung, Laptops oder einen anderen ähnlichen Grund die Zwischenprüfung innerhalb der gesetzten Frist nicht schafft. 

 


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