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§111 Anwenden

T Thomas Riehl ·

Das Verwaltungsgericht in Chemnitz hat verfügt, dass ein Aufruf zu einer Straftat ohne Folgen bleibt. Konkret geht es um ein "Wahlplakat" der rechtsextremen Splitterpartei "Der III Weg, die zum Mord an "Grünen" aufruft. Laut dem §111 StGB ist dies eine Straftat, die auch Erfolg mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.

Wir fordern diese Entscheidung zurück zu nehmen, im Sinne der Demokratie und nach den Buchstaben des deutschen Strafgesetzbuch zu handeln!

Wir fordern die deutsche Politik und die Gesetzgebung auf, dass derartige eindeutige Straftaten nicht mehr unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit geschützt werden!

Wir fordern die Staatsanwaltschaft Chemnitz auf, gegen die Urheber der Plakate im Hinblick auf §111 StGB zu ermitteln!

Wir fordern die Verfassungsorgane auf, die Richter des Chemnitzer Verwaltungsgericht auf ihre politische Meinung und Einstellung zu überprüfen!

Ein Aufruf zum Mord gehört in einer Demokratie unter keinen Umständen zur freien Meinungsäußerung und kann bei schwachen Menschen zu Taten wie z.B.: dem Mord an Walter Lübke fahren.

 

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