Wiedereinführung der Haftstrafe für Sodomie (homosexuellen Geschlechtsverkehr)

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Wir fordern die Wiedereinführung der Haftstrafe für Sodomie (Homosexuellen Geschlechtsverkehr).

  • Es ist Zeit für eine 180-Grad-Rückkehr zu den traditionellen Werten unseres christlich-jüdischen Abendlandes.
  • Viele gesetzliche Veränderungen im Bereich der Homosexualität wurden undemokratisch und ungerechtfertigt von Gerichten herbeigebracht. Diese Gerichte hatten keine "objektive" Grundlage für ihre Urteile, sondern handelten diktatorisch anstelle des Gesetzgebers.
  • Einige europäische Länder haben bereits Anti-LGBT Gesetze erlassen. Österreich darf keine Ausnahme sein.
  • Unterschreibe diese Petition um zu zeigen, dass nicht das ganze Volk vom heutigen Medienklima gehirngewaschen wurde und Menschen immer noch eigenständig denken können.
  • Homosexuelle müssten nicht in das Gefängnis, sondern nur die, die nachweislich homosexuellen Geschlechtsverkehr auch praktizieren.

 

Im Laufe der Geschichte Europas wurde Homosexualität hart bestraft. Verbrennungen, Hinrichtungen und später Haftstrafen waren für den europäischen Geist selbstverständlich. Heute wird man für "homophobische Äußerungen" bestraft. Den Sodomitern ist das jedoch nicht genug. Sie veranstalten auch noch Paraden, bei denen sie teilweise nackt herumtanzen, um uns ihre abscheuliche und degenerierte Kultur in das Gesicht zu reiben. Das ist nichts Neues. Schon die Bibel berichtete davon: "Der Ausdruck ihres Angesichts zeugt gegen sie, und von ihren Sünden sprechen sie offen wie die Sodomiter und verbergen sie nicht. Wehe ihrer Seele, denn sie fügen sich selbst Schaden zu!" - Jesaja 3:9

Freidenker, Freigeister und Menschen mit Hausverstand, unterschreibt diese Petition um den Schwachsinn zu beenden und unser christliches Abendland wieder zum Leben zu erwecken.

Bitte teilen Sie diesen Link mit möglichst vielen Menschen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung !

Unterschreibe diese Petition

Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Harald Neuhofer, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich online angezeigt.

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