Reguläre Besetzung der Schulleitungsstellen am WbK Bonn

Reguläre Besetzung der Schulleitungsstellen am WbK Bonn

Die Bezirksregierung Köln hat als Obere Schulaufsichtsbehörde der Schulkonferenz des Weiterbildungskollegs und Abendgymnasiums der Bundesstadt Bonn mitgeteilt, dass die bevorstehende Neubesetzung der Schulleiterstelle nicht regulär über ein ordentliches Ausschreibungsverfahren mit Bestenauslese erfolgt, sondern durch die Obere Schulaufsichtsbehörde nach §61 Abs. 4 SchulG NRW durch Abordnung zum 01.10.2020 besetzt wird.
Die Obere Schulaufsichtsbehörde hat bereits die vakante Stelle des stellvertretenden Schulleiters am WbK Bonn durch Abordnung zum 15.08.2020 besetzt und auch in diesem Fall kein ordentliches Ausschreibungsverfahren mit Bestenauslese durchgeführt.
Eine erneute Stellenbesetzung durch Abordnung durch die Behörde gefährdet unserer Ansicht nach einen erfolgreichen Fortbestand der Schule, weil somit die so entscheidenden Stellen der Schulleitung durch Kandidaten besetzt werden, die weder über Erfahrungen in der Arbeit des Zweiten Bildungswegs verfügen, noch über das Prinzip der Bestenauslese in Zusammenarbeit mit den beteiligten Gremien des Schulausschusses der Stadt Bonn und der Schulkonferenz des WbK Bonn ermittelt wurden.

Wir fordern die Obere Schulaufsichtsbehörde daher auf:

1. Die Entscheidung, die 1. Schulleiterstelle am WbK Bonn durch Abordnungen zu besetzen, zurückzunehmen
2. Ordentliche Stellenausschreibungsverfahren für die Stellen der Schulleitung am WbK Bonn durchzuführen

Begründung:
1.)
Das WbK Bonn ist eines der größten WbKs in NRW und hat eine große Strahlkraft in die Region. Es ist ein sehr komplexes System bestehend aus mehreren Bildungsangeboten an zwei Standorten mit Tages- und Abendunterricht. In Bonn werden der Bildungsgang Kolleg und das Abendgymnasium als abi-online-Bildungsgang angeboten und in Euskirchen das Abendgymnasium und die Abendrealschule in Tages- und Abendform. In einer Besetzung durch Lehrkräfte, die sich nicht auf diese Stellen beworben haben und keinerlei Erfahrungen im Zweiten Bildungsweg haben, sehen wir eine Gefahr für die Existenz unserer Schule, denn eine lange Einarbeitungszeit beider Leitungsstellen kann dem System empfindlich schaden.

2.)
Bereits im Frühjahr 2019 wurde die Stelle für einen stellvertretenden Schulleiter in STELLA ausgeschrieben. Bisher hat die BezReg Köln es unterlassen, das Verfahren zügig voranzutreiben. Seit dem 01.02.20 ist diese Stelle vakant und es hat bis zum Abbruch des Verfahrens im Juli 2020 keine einzige Revision der Bewerberinnen und Bewerber stattgefunden. Ferner ist seit einem Jahr bekannt, dass die Schulleiter-Stelle zum 01.10.20 neu zu besetzen ist. Ein Ausschreibungsverfahren hat bisher ebenfalls nicht stattgefunden.
Durch das hier gewählte Verfahren werden die Mitwirkungsmöglichkeiten gemäß §61 Abs. 3 SchulG für beide Leitungsstellen umgangen. Dies widerspricht dem sonst geforderten transparenten und demokratischen Vorgehen der Behörde. In Anbetracht dieser Vorgänge müssen wir uns ernsthaft fragen, welche Position der Zweite Bildungsweg in der BezReg Köln als Obere Schulaufsicht hat und ob die Verantwortung für ein intaktes und effektiv arbeitendes WbK ernst genommen wird.

3.)
Die Stadt Bonn als Schulträger hat im Frühjahr 2019 entschieden, ein Kompetenzzentrum Erwachsenenbildung in Bonn mit Sitz im WbK Bonn zu gründen. Dieses besondere Bildungsangebot soll ein wichtiger Baustein in der Bildungslandschaft der Stadt Bonn und Umgebung bleiben, denn es ist von wichtiger gesamtgesellschaftlicher, ja integrativer Bedeutung, da der Anteil der Studierenden mit Migrationshintergrund besonders hoch ist. Um dieses Angebot zu sichern und erfolgreich weiterzuführen, müssen die Leitungsstellen mit Lehrkräften besetzt werden, die über herausragende Leitungs- und kommunikative Kompetenzen verfügen und als Beste aus einem Ausschreibungsverfahren hervorgehen.

4.)
In der Handreichung des MSB des Landes NRW heißt es zu §61 Abs.4: „Im Ausnahmefall dürfen durch die Schulaufsicht daher Stellen für eine statusgleiche, d.h. nicht mit einer Beförderung verbundene Versetzung von Schulleiterinnen und Schulleiter in Anspruch genommen werden.“ Der Gesetzgeber beschreibt dieses Verfahren als Ausnahmefall, der beim WbK Bonn gleich doppelt greifen soll?

5.)
Die Lehrerkonferenz (10.08.2020) und die Schulkonferenz (17.08.2020) vom WbK Bonn haben sich einstimmig in einer Erklärung den oben genannten Forderungen und Argumenten angeschlossen.

6.)
Der Schulausschuss der Stadt Bonn hat in der Sitzung vom 21.08.2020 sein Veto gegen das Besetzungsverfahren der Bezirksregierung Köln eingelegt und hat sich den Forderungen der Lehrerkonferenz und Schulkonferenz angeschlossen.

7.)
Durch die Änderung des Schulgesetzes im Jahre 2015 kann die Obere Schulaufsicht durch die Inanspruchnahme einer Stelle nach billigem Ermessen Schulleitungsstellen für die Öffentlichkeit intransparent besetzen. Dienstgeheimnis und die Berufung auf das Beamtenrecht sind ausreichend, um sich auf zwingende dienstliche Gründe zu berufen. Es findet eine Stellenbesetzung über die Köpfe von Schulträger und Schulkonferenz hinweg statt, mit deren Konsequenzen eine gesamte Schule leben muss. Im Jahre 2015 hat die damalige Abgeordnete Yvonne Gebauer, die amtierende Schulministerin, die Neuregelung von §61 Abs 4 SchulG mit deutlichen Worten kritisiert und als „Ermächtigung“ der Schulaufsicht bezeichnet.


Fazit: Die Ausführungen machen deutlich, wie problematisch, konfliktträchtig und existenzgefährdend für das WbK Bonn und die Schulform des Zweiten Bildungswegs in der Region die Inanspruchnahme von Schulleitungsstellen nach §61 Abs.4 SchulG ist. Wir missbilligen dieses Verfahren, das ein sehr großes Potential zu einer massiven Störung des Schulfriedens am WbK Bonn hat.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Gez.: Studierende und ehemalige Studierende des WBK Bonn

Studierende:

Dirk Krechel AOB 3.2

Katharina Hauptvogel

Ehemalige Studierende:

Kaveh Javadi Samghabadi

Jan Celebi

 


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