Protest gegen die HundehV des Land Brandenburg

Ich protestiere gegen die derzeit bestehende Hundehalterverordnung (HundehV) des Land Brandenburg und fordere die sofortige Freilassung des Hundes "Spyke" aus dem Tierheim Cottbus!

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Die derzeitig bestehende Hundehalterverordnung (HundehV) des Brandenburg sagt derzeit folgendes aus über sogenannte Listenhunde:

"§ 8 Gefährliche Hunde

(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:

  1. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Abrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist,
  2. Hunde, die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
  3. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen, oder
  4. Hunde, die ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt Menschen gefährdet haben oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.

(2) Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1:

  1. American Pitbull Terrier,
  2. American Staffordshire Terrier,
  3. Bullterrier,
  4. Staffordshire Bullterrier und
  5. Tosa Inu.

(3) Insbesondere bei Hunden folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist von der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 auszugehen, solange der Hundehalter nicht im Einzelfall der örtlichen Ordnungsbehörde nachgewiesen hat, dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist:

  1. Alano,
  2. Bullmastiff,
  3. Cane Corso,
  4. Dobermann,
  5. Dogo Argentino,
  6. Dogue de Bordeaux,
  7. Fila Brasileiro,
  8. Mastiff,
  9. Mastin Español,
  10. Mastino Napoletano,
  11. Perro de Presa Canario,
  12. Perro de Presa Mallorquin und
  13. Rottweiler.

Der Nachweis nach Satz 1 ist nur bei Hunden zulässig, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Über den Nachweis nach Satz 1 erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Bescheinigung (Negativzeugnis). Zuvor hat der Halter den Hund dauerhaft mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard kennzeichnen zu lassen und dies und seine Zuverlässigkeit nach § 12 der örtlichen Ordnungsbehörde nachzuweisen. Mit dem Negativzeugnis erhält der Hundehalter eine Plakette nach § 2 Abs. 3 Satz 5. Das Negativzeugnis verliert mit dem Wechsel des Hundehalters sowie nach der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes seine Gültigkeit."

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SO, WIE AUCH JEDER MENSCH VOR DEM GESETZ GLEICH IST, SO SOLLTE AUCH JEDER HUND VOR DEM GESETZ GLEICH SEIN, EGAL WELCHER RASSE ER ANGEHÖRT!

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Die Grundrechte des Menschen lauten auszugsweise:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Warum gelten genau diese Grundrechte nicht für Tiere im allgemeinen für JEDES LEBEWESEN?

Ich, der Unterzeichner, fordere eine Gleichsetzung aller Hunde, egal welcher Rasse sie angehören! Kein Hund wird als Kampfhund geboren! Sie werden durch den Menschen zu diesen gemacht!

Ich, der Unterzeichner, fordere das der Hund "Spyke", der sich durch diese Ungerechtigkeit und diese abnormale Hundehalterverordnung des Land Brandenburg seit dem 23. Februar 2012 im Cottbuser Tierheim befindet und seiner Familie entrissen wurde, wieder frei kommt und zu seiner Familie zurück darf!

Ich, der Unterzeichner, fordere die sofortige Überarbeitung der Hundehalterverordnung des Land Brandenburg, wo Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit diskriminiert und in ihrer Freiheit massiv eingeschränkt werden!

Ich, der Unterzeichner, bekenne mich zum Schutz aller Tiere! Ich setze mich aktiv für die Freilassung von Spyke und gegen weitere Verbrechen gegen Tiere jeglicher Art ein!

Mit meiner Unterschrift unterstütze ich Spyke seine Familie!


http://helft-spyke-com.webnode.com/    Verfasser der Petition kontaktieren