Pro Rad Timmendorfer Strand/Niendorf

Seit Karfreitag den 02.04.2021 darf die Promenade in den beiden Orten nicht mehr von Radfahrern genutzt werden. Zu dieser kurzfristigen Anordnung des Landes ist die Informations- und Rechtslage absolut unklar. 

Wir fordern vom Land die Rücknahme der aktuellen Regelung, die in hohem Maße unsere Kinder gefährdet.

Wir fordern von der Gemeinde Timmendorfer Strand, sich entschieden gegen den Beschluss zur Wehr zu setzen und sofortige Maßnahmen einzuleiten, die während und nach der Pandemie sichere Fortbewegung im Ort gewährleisten:

  • Kinder bis 14 Jahre einschließlich dürfen auf der Promenade fahren
  • Ein klares Infokonzept, damit allen Verkehrsteilnehmern der Sonderstatus der Kinder bewusst ist

Wir fordern von der Politik und der/dem zukünftigen Bürgermeister*In ein Konzept für ein verträgliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer auf der Promenade:

  • Öffnung der Promenade in Randzeiten und im Winterhalbjahr für muskelgetriebene Räder
  • Randzeiten zur Fahrradnutzung sollen analog zur Maskenpflichtregelung, die sich auch am Besucheraufkommen orientiert, festgelegt werden (18:00 – 12:00)
  • Das Winterhalbjahr soll analog zu der Hunderegelung (01.10. bis 31.03.) definiert werden

Solange diese Forderungen nicht umgesetzt werden können (aufgrund rechtlicher Hürden, oder der Zuständigkeit beim Land) fordern wir als sofortige Maßnahmen:    

  • Kinder bis 14 Jahre einschließlich dürfen auf der Promenade fahren
  • Halteverbot auf der gesamten Länge der Strandstraße
  • Sperrung des Parkens auf den Seitenstreifen in der Strandstraße (Parkplatzsuchverkehr unterbinden)  

Wir möchten nachdrücklich zur Umsetzung weiterer Maßnahmen für die Strandstraße anregen

  • Anlieferungsverkehr für Hotels und Gastronomie zeitlich begrenzen (im Einklang mit den Randzeiten für die Fahrradnutzung der Promenade)
  • Anliegerstraße & Einbahnstraße

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