Keine Maskenpflicht während des Sportunterrichts der Grundschüler

Seit dem 23.08.2021 gilt in ganz Deutschland eine neue Testverordnung, die sogenannte 3G Regel. Sie besagt das getestete, geimpfte oder genesene viele Rechte wieder zurück bekommen. Einer der Rechte sind z.B. dass man beim Sport im Innenbereichen (Fitnessstudio, Sportvereine, Schwimmbäder etc.) ohne Maske dran teilnehmen kann. Unsere Kinder werden 2x die Woche getestet mit einem PCR Test, der wiederum 48 Std. per Gesetz gilt. Die Kinder der 4. Klasse haben alle 2 Wochen Schwimmenunterricht  dort benötigen sie keine Maske aber der Sportunterricht kann in der Halle nicht ohne Maske getätigt werden. In der Vergangenheit war es leider zu mehreren Vorfällen gekommen, dass sich mehrere Kinder verausgabt hatten während des Sportunterrichts und somit gesundheitliche Probleme, wie Schwindelgefühl oder Kopfschmerzen im Nachhinein entstanden sind. 

Wir wünschen, dass zukünftig der Sportunterricht in der Halle ohne Maske stattfinden kann. Damit unsere Kinder die selben Rechte erhalten wie die Erwachsenen im Sport. 

Da ein Testergebnis 48 Std. gilt, könnte man den Sportunterrichts innerhalb der 48 Std. vielleicht legen. 

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