Initiative zur schnellen Änderung der Insolvenzordnung (Aussetzung der Insolvenzantragspflicht)

An alle Unternehmer! Wir wollen nicht, dass es soweit kommen muss! 

Initiative zur schnellen Änderung der Insolvenzordnung

(Aussetzung der Insolvenzantragspflicht)

Die Initiative betrifft Unternehmen in der Wirtschaftskrise. Viele Unternehmen verfallen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Viele Geschäfte müssen schließen. Sie haben jedoch weiterhin die monatlichen Kosten.

Das Justizministerium plant, die Fristen für die Stellung des Insolvenzantrages wegen der Coronakrise zu ändern. Wir wollen die Initiative des Justizministeriums unterstützen und ein Zeichen setzen.

Das Justizministerium will Unternehmen, die durch das Coronavirus in die Krise geraten, von den zur Zeit eng gesetzlich geregelten Insolvenzantragspflichten befreien. Ist ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig, muss die Geschäftsführung innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen (gem. §15a InsO).

Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, überschuldet oder droht die Zahlungsunfähigkeit, ist es insolvenzreif. In diesem Fall ist die Geschäftsführung gesetzlich verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Meldet das Unternehmen seine Insolvenz nicht, falsch oder zu spät an, kommt es zur Insolvenzverschleppung. Insolvenzverschleppung ist eine Straftat!

Viele Unternehmen können aber staatlichen Hilfen beantragen. Die Bearbeitung der Anträge dauert jedoch oft länger als drei Wochen. Bundesjustizministerium überlegt zur Zeit, eine Regelung zu schaffen, die betroffene Unternehmen von der Insolvenzantragspflicht befreit.

Wir wollen diese Initiative unterstützen. Ich möchte, dass die Unternehmen geschlossen für die Initiative stehen, dass man eigene Erfahrungen und Probleme zeigt, damit der Gesetzgeber schnell reagiert.

Wir bereiten eine Petition zur schnellen Änderung des Gesetzes vor. Ich bitte Euch die Petition zu unterschreiben. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil in Aussicht gestellten Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die dreiwöchige Frist soll verlängert bzw. ausgesetzt werden.

Letztendlich wollen wir auch, dass man strafrechtlich für die so schlimme Krise nicht belangt wird. Im Falle einer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung müssen Beschuldigte mit hohen Geldstrafen oder einem Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren rechnen. Soweit darf es aber nicht kommen!

Deshalb bitte ich Euch um die Unterschreibung der Petition. 

Rechtsanwältin Dr. Kamila Matthies, LL.M.
Logenstraße 8,
Oderturm, 10 OG.
15230 Frankfurt (Oder)
Deutschland

kanzlei@strafverteidigerin-matthies.de

+49 335 23 01 00 00

 


Rechtsanwältin Dr. Kamila Matthies, LL.M.    Verfasser der Petition kontaktieren

Unterschreibe diese Petition

Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Rechtsanwältin Dr. Kamila Matthies, LL.M., meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich online angezeigt.

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