!!!!Hundesalons in Baden Württemberg Bayern und Sachsen, Sachsen-Anhalt sollen wieder öffnen nach Zwangsschliessung durch Corona!!!

 Helfen Sie uns, damit wir unsere Hundesalons in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen  und Sachsen-Anhalt wieder öffnen dürfen !!!  

 

Wir Hundefriseure sehen uns als Dienstleister ohne körpernahen Kontakt zu einem Menschen. Wir ARBEITEN ZU 100 % an Hunden, die schlichtweg auf uns Hundefriseure angewiesen sind für die Gesunderhaltung von Haut und Haar. Kein Tierarzt übernimmt unsere Arbeit, sie haben ihren eigenen Job zu machen. Wir sind eine Branche, die völlig kontaktlos und ohne Kunden im Salon arbeitet, ihre  Hygienekonzepte einhält und zum Wohle des Tieres handelt und nicht aus Langweile.

Wir haupt- und nebenberuflichen Hundefriseure bekommen ein Berufsverbot auferlegt,  das verfassungswidrig ist und sich gegen den Tierschutz richtet. Es geht hier um Tiergesundheit und um Existenzen und um ein Berufsverbot, das nicht nachzuvollziehen ist, da in anderen Bundesländern die Hundesalons unter den gleichen Voraussetzungen zum Glück noch arbeiten dürfen anstatt wie wir hier in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen  und Sachsen-Anhalt.

Kommt es zu keiner Entscheidung, werden wir Hundefriseure dagegen angehen.

 Die Angelegenheit der rechts- und verfassungswidrigen Schließung wird nun  geprüft von meinem Anwalt.

Wir haben das Schreiben so verfasst,  dass es alle 4 o.g. Bundesländer betrifft und auch an sämtliche zuständige Ministerien geschickt wie Sozialministerium, Landwirtschaftsministerium, Landesministerium, Innenministerium, Staatsministerium .......

Das Verbot von Dienstleistungen rund um Hunde wie Hundesalons und Hundefriseure ist rechts- und verfassungswidrig und verletzt die Berufsfreiheit nach Art.12 GG. Lediglich in vier Bundesländern wurden entsprechende Einschränkungen durch die Corona-Verordnung verfügt für die Zeit vom 16.12.2020 bis 31.01.2021.

Es ist davon auszugehen, dass die Verfügung auch bis zum 31.1.2021 noch aufrecht erhalten bleiben wird.

Dabei sind Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleistungen anbieten, weiterhin geöffnet und erlaubt.

Nur für Hundesalons und ähnliche Einrichtungen wird die Schließung veranlasst.

Dabei handelt es sich nicht um am Menschen durchgeführte körpernahen Dienstleistungen. Dem Tierschutz und dem Tierwohl sind eindeutig Vorrang einzuräumen. Wir haben uns daher an die zuständigen Ministerien mit einer Eingabe gewendet, damit die Betriebe wieder öffnen und Dienstleistungen anbieten dürfen.

Sollte dies nicht erfolgreich sein, werden wir ein Normkontrolleilverfahren und ein Eilverfahren beim Verwaltungsgerichtshof einleiten.  

Wir bitten um Unterstützung jeglicher Art.

 

Mit freundliche und tierischen Grüßen

 

Hundesalon Black Nose Tanja Istvan

Hundesalon Dog Beauty Lounge Jean Fred Noel

 

 

 

 

 


Hundesalon Black Nose Tanja Istvan / Hundesalon Dog Beauty Lounge Jean Fred Noel    Verfasser der Petition kontaktieren