Gegen den sexuellen Missbrauch von Tieren

Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz “Keine Strafe ohne Gesetz” nicht geahndet werden.Das deutsche Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen als nicht entziehbares Menschenrecht. Doch bestimmte Tiere sind zu begehrten Sexual- und Lustobjekten geworden, ohne ihnen ebenfalls einen angemessenen tierrechtsorientierten Schutz gesetzlich zu garantieren. Hinter den Begriffen “Zoophilie” und „Bestialität“ verbirgt sich das Ausleben sexueller Bedürfnisse am unzureichend geschützten und in Abhängigkeit lebenden Tier.

Deshalb fordern wir!
- ein gesetzliches Verbot von Sodomie/Zoophilie,
- das Tierschutzgesetz zu ergänzen und sexuelle Handlungen mit Tieren als Tierquälerei anzuerkennen und zu bestrafen,
- durch schärfere Gesetze und Kontrollen die Verbreitung tierpornographischer Darstellungen im Internet zu unterbinden und die Urheber konsequent zu belangen,
- Tierärzte, Polizei und Veterinärämter und Landwirte so zu schulen, dass sie mögliche Anzeichen für sexuelles Vergehen an Tieren rechtzeitig erkennen und rechtliche Schritte einleiten können,
- Zoophilie/Sodomie als ernst zu nehmendes Tierschutzproblem anzusehen und die Bevölkerung entsprechend aufzuklären und zu sensibilisieren.