Gegen " Wohnblock auf dem Land"

Da es aus verschiedenen Gründen vermehrt zur Stilllegung von landw. Betrieben kommt, droht ein Verfall vieler Bauernhöfe.

Um dem entgegenzuwirken ist es laut Raumordnungsgesetz möglich und sinnvoll, mit dem Umbau bisher nicht für Wohnzwecke verwendeter Gebäude, diese mit bis zu 4 Wohnungen pro Liegenschaft zu belegen und somit zu Erhalten! Nicht Sinnvoll ist für uns jedoch, wenn die Anzahl von Wohnungen durch Sonderwidmungen, Angabe von Wohngemeinschaften, oder snstiges überschritten werden kann, da dies ( zwar optisch ein Bauernhof ) einem Wohnblock auf dem Land gleichkommen würde. Beispiel dafür wäre die Liegenschaft Tiefenbach 12, 4753 Taiskirchen. Mehr als 4 Wohnungen sollten von den zuständigen Behörden nur bei alleinstehenden Höfen bzw. mit der Zustimmung der betroffenen Anrainer genehmigt werden!!!