Eltern stehen auf!

Screenshot_20210306-203640_WhatsApp.jpgAm 19.02.2021 wurde vom Ministerium für Bildung und Kultur im Musterhygieneplan unter „4.3 Regelungen zum Tragen einer Maske“ festgelegt, dass auch die Schülerinnen und Schüler in Grundschulen permanent Masken tragen müssen.

Dies bedeutet, dass die Kinder nicht nur im Unterricht die Masken tragen sondern auch während der Pausen, im Sport oder auch bei Spaziergängen.

Die neuesten Erkenntnisse der Universität Berkeley in San Francisco, ebenso der Physiker und Aerosol-Experte Gerhard Scheuch, haben ergeben, dass eine Ansteckung im Freien fast unmöglich ist!

Die Regelung der Tragepausen ist im Musterhygieneplan nicht eindeutig beschrieben. Da ist die Rede von Erholungspausen während des Lüftens oder auch im Freien. 

Die Praxis zeigt, dass das Lüften ungefähr 3 Min. dauert, die meisten Kinder aber weiter die Masken tragen. Während der Pause auf dem Schulhof spielen die Kinder miteinander, mal mit 1,5 m Mindestabstand – mal ohne, auch dort werden die Masken meistens nicht ausgezogen. Eine Umsetzung der Tragepause ist dort fast unmöglich.

Hier sei erwähnt, dass Kinder unter 10 Jahren keine Wahrnehmung ihrer körperlichen Belastung durch ständiges Tragen einer Maske haben.

Wir als Eltern müssen für die körperliche Unversehrtheit und das Wohl unserer Kinder sorgen.

Unsere Kinder verlassen sich auf uns!

Helft bitte mit, die permanente Maskenpflicht generell im Freien und im Unterricht zu beenden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m gegeben ist.

 


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