Der Müll muss weg!

Der alte Fleischerladen in Lebus, zwischen Edeka und Kulturhaus

Es ist bekannt, dass dieser Fleck eine Schande von Lebus ist. Dennoch bin ich der Meinung, dass wir als Bürger mehr Spielraum haben, um die Mieterin oder den Eigentürmer zu veranlassen, seinen Müllberg im Zentrum der Stadt Lebus zu entfernen.

Viele Bürger*innen der Stadt beschweren sich seit einigen Jahren darüber. Aber bisher liegt der Dreck und das seit einigen Jahren, mit Stand heute, noch immer auf dem nicht eingefriedeten Grundstück. Vor genau 4 Wochen hatte ich das Glück, den Eigentürmer zum Flurstück kennenzulernen. Er machte gerade Bilder von seinem Mietobjekt, im Zusammenhang mit den Beschmierungen an seinem Gebäude. Als Vertreter und Bürger sprach ich den Eigentümer an, mit Verweis auf den Müllberg.

Prompt erhielt ich eine Antwort, Zitat: Es sei wohl eine Einigung mit dem Amt und dem Müll herbeigeführt. Für mich eine unzufriedene Sachlage, die das Ansehen von Lebus immer noch beeinträchtigt.  

Die Liste der Pflichten von Hauseigentümern ist länger als die ihrer Rechte, weil sie vom Gesetzgeber formuliert sind. Als Grundsatz gilt: Hauseigentürmer sind dafür verantwortlich, dass von Ihrem Eigentum weder Dritte noch das Allgemeinwohl beeinträchtigt wird. Zu den Pflichten gehört es unter anderem: Sämtliche Grundstücksflächen (Grundstück, Gebäude, Bauteile, Einrichtungen und Anlagen) müssen verkehrssicher gehalten werden. Das heißt, keinem Dritten darf ein Schaden aus der Nachlässigkeit des Hauseigentümers entstehen.

Auch die Nutzungspflicht der Immobilie spielt eine wesentliche Rolle. Wenn diese Immobilie gewerblich genutzt wird, muss folglich auch Bewegung herrschen. Nach meinem Sachstand und in Augenscheinnahme, ist die Immobilie ein Abstelllager und die draußen liegenden Regale und Gitter werden schon länger nicht mehr benutzt. (Wucherung)  

Dieses Flurstück ist zudem nicht eingefriedet und für die Öffentlichkeit komplett bis zur Eingangstür zugänglich. Gefahrenquellen sind eindeutig zu erkennen. Das gesamte Areal ist eingewachsen, Holz ist verwittert und in seiner konstruktiven Form instabil.

Die Gitter sind nicht fachgerecht und nur einseitig befestigt. Aus den Befestigungen besteht höchste Verletzungsgefahr. Schmutz wie, Papier und Flaschenreste sind deutlich sichtbar.

Grundstücksgrenzen bestimmen den Grenzverlauf eines Grundstücks und grenzen die Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers räumlich ein. (Verweis auf das brandenburgische Nachbarschaftsrecht)

Nichts ist sichtbar!  

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, dass keine Person dort zu Schaden kommen kann. Daneben kommt eine spezifische Haftung des Grundstücksbesitzers, wenn das Gebäude oder eines mit dem Grundstück verbundenen Bauwerks einstürzt oder durch die Ablösung von Teilen eines Gebäudes jemand verletzt, getötet oder an seinem Eigentum geschädigt wird. Danach ist der Eigentümer gemäß § 836 BGB grundsätzlich voll verantwortlich. Nur wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat, kann er seine Haftung abwenden.  

Bitte helft mit, damit Lebus ein bbisschen sauberer wird. Der Anblick verfolgt uns seit Jahren. Wir brauchen eure Stimme.

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Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Sven van Dyk, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

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