Bußgeld wegen Meisenknödeln

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Brigitte Schumann (54) ist mit ihrem Dackel im Park unterwegs. Plötzlich stehen zwei Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes Fürth vor ihr. Die Ordnungshüter forderten eine Taschen-Kontrolle, da sie den Verdacht hegten, die Rentnerin wolle Tauben füttern. Als Frau Schumann sich zunächst weigerte, drohte man ihr mit der Polizei und einer Geldstrafe von über 500 Euro. Aus Angst gab die Rentnerin nach und leerte ihre Tasche in der sich unteranderem vier Meisenknödel befanden. Dadurch erhärtete sich der Verdacht der Ordnungshüter und sie stellten einen Bußgeldbescheid über 79,10 Euro aus. Nach einer erfolglosen Dienstaufsichtsbeschwerde ist Frau Schumann nun gezwungen das Bußgeld zu bezahlen, ansonsten droht ihr eine Zwangsvollstreckung. 

Wie weit ist unsere Gesellschaft gekommen, das sie sich solche Taschenkontrollen gefallen lassen muss, ohne dagegegn vorgehen zu können?

Lasst uns dem ein Ende setzen. 

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Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Laura Kroiß, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

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