Bundespräsident Dr.Heinz Fischer
In zahlreichen Antwortschreiben der österreichischen Präsidentschaftskanzlei wiederholt sich gebetsmühlenartig, dass Bundespräsident Dr.Heinz Fischer für ehemalige Heim-Pflege-und Fürsorgekinder nichts machen könne, da dies nicht in seine verfassungsmäßige Kompetenz falle. Die Mitarbeiter der Präsidentschaftskanzlei dürften unsere Schreiben nicht sinnerfassend gelesen haben. In keinem Schreiben wird verlangt, der Bundespräsident möge ein Gesetz erlassen , welches eine Aufnahme der von kirchlichen Kommissionen, und Kommissionen der jeweiligen Bundesländer bereits als Opfer anerkannte Menschen, in das Bundesopferschutzgesetz verlangt. (Obwohl von der Volksanwaltschaft verlangt). Es ist klar, dass Gesetze im Parlament gemacht werden und nicht in der Hofburg. Was wir jedoch verlangen ist eine würdige öffentliche Zeremonie des Bundes mit einem klaren Einbekenntnis zur Mitverantwortung an den an uns tausendfach verübten Verbrechen. Dazu bedarf es keines Gesetzes sondern Empathie mit den Opfern. Die österreichische Bundesverfassung garantiert all seinen Bürgerinnen und Bürgern Schutz. Den hatten wir nicht Jahrelang wurden wir sexuell, physisch und psychisch schwer mißbraucht. Wir Betroffenen verlangen daher eine würdige Zeremonie in welcher die Mitverantwortung der Republik einbekannt wird.
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