Bau- Digitalisierung, Dill khan, h_da Fachbereich Architektur

Bild_1_Nachtrendering_Mensa_(B13),_Architektur_Atrium_(B10)_und_Hochhaus_(10)_h_da.pngSehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Studierenden der Hochschule Darmstadt, haben diese Unterschriften Aktion gestartet und wollen hiermit unseren Unmut bezüglich der überhasteten fragwürdigen Entlassung des Lehrbeauftragten Dill Khan's zum Ausdruck bringen.

Dill Khan war, bis vor der Entlassung, ein ehemaliger Studierender und Lehrbeauftragter des Fachbereiches Architektur und Innenarchitektur der Hochschule Darmstadt.

Der Umgang mit ihm, wie das Ganze abgelaufen ist, ist äußerst fragwürdig unserer Meinung nach. Wir sind uns alle einig, dass es nicht einmal ansatzweise jemanden am Fachbereich Architektur gibt, Professoren eingeschlossen, die mit solcher Leidenschaft und mit dem Ziel, Studierende voranzubringen, unterrichten. Seinen Erfolgen, seien es die Architektur Wettbewerbe, oder auch Präsentationen mit den Studierenden wie auf einer Weltausstellung der Expo 2020 in Dubai oder im Bereich der Digitalisierung oder auch Fernsehauftritte, sind in aller Munde. Auch über die Hochschule hinaus.

Für viele Studierende ist Herr Khan ein Vorbild, was man erreichen und lernen kann.
Auch Anlässe, wie die Einladung im Kanzleramt und des Bundespräsidenten sollte man nicht vergessen oder gar unbeachtet lassen, denn von seine Erfolgen haben sowohl die Studenten, als auch der Ruf der Hochschule profitieren können. Kontakte oder auch die Zertifizierung von Programmen, die man machen konnte, über Herrn Khan, gehen verloren.

Es herrscht ein Konsens, wenn mit einem LB wie ihm so umgegangen werden kann, was werden dann diese Professoren erst mit uns Studierenden machen, sind wir die Nächsten; wenn jemand von Uns in Zukunft zu viel Erfolg hat?

Wir bitten das Dekanat des Fachbereiches Architektur, um eine offizielle Begründung und Stellungnahme.

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Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Studierende, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

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