Forderung nach einer Einkommensersatzleistung für von der Corona-Krise betroffene ARBEITGEBER-Unternehmer!

Sehr geehrter Herr Minister Altmaier,

unabhängig jeglicher anderen Fördermaßnahmen wende ich mich hiermit mit der im Betreff genannten Forderung direkt an Sie persönlich. Meine zu diesem Thema schon im November eingereichte Bundestagspetition Pet 1-19-09-77-039725 wurde vom Petitionsausschuss mit dem Verweis auf eine vorhandene Leitpetition ID-Nr. 111001 (welche aber nur bedingt meiner Forderung entsprach) dieser zugeordnet und die von mir angestrebte Veröffentlichung abgelehnt. Eine gründliche Prüfung meiner Petition wurde mir zwar mit Schreiben vom 09.11.2020 (!) seitens des Ausschusses zugesagt, aber leider habe ich auch nach nunmehr immerhin 3 Monaten nichts von diesem auch telefonisch nicht erreichbaren Ausschuss gehört.

Zum Hintergrund dieses Briefes: Ich stehe wohlgemerkt als Initiatorin dieser Zeilen nur beispielhaft für viele andere, hier unterzeichnende Betroffene und weiterer ähnlich denkender Menschen.

Kurz zu meiner Person: Mein Name ist Marion Thiele und ich bin geschäftsführende Gesellschafterin der Fa. Füllett Produktion & Vertrieb UG, einem Familienunternehmen mit 2 Arbeitnehmern. Unser Unternehmen stellt nachhaltige, umweltfreundliche Produkte (Füllett) für den Einsatz bei Events aller Art entwickelt her und bietet dieses Sortiment in der Gastronomie & Eventbereich an – d. h. wir sind somit durch den Lock down unmittelbar von der Corona-Krise betroffen.

Mein Unternehmen hat neben der Soforthilfe auch Überbrückungshilfe erhalten, welche aber in manchen Monaten auf Grund der sprunghaften Staffelung der Fördersätze im Verhältnis zum Umsatz sehr gering oder ganz ausfiel. Konkret bedeutet nämlich 1% mehr Umsatz u. U. eine Kürzung der Förderquote um gleich 30% - auch ein Punkt, welcher dringend nachgebessert werden müsste, aber in diesem Brief jetzt nicht das Kernthema darstellt. Der Umsatzeinbruch für mein Unternehmen lag auflaufend für das Jahr 2020 bei rund 53%, was für ein Kleinstunternehmen schon im existenzgefährdenden Bereich liegt.

Worum es aber konkret geht, ist der Fakt, dass es keinerlei personengebundene Förderung für den Unternehmer = ARBEITGEBER selbst gibt – das heißt, dass nach wie vor seit Monaten kein angemessener Unternehmerlohn über die Überbrückungshilfe gewährt wird.

Dass Ihrerseits stattdessen auf Grundsicherung = ‚Hartz 4 für Selbstständige‘ verwiesen wird, stößt bei allen Betroffenen auf absolutes Unverständnis und Empörung, zeugt es doch von geringer Wertschätzung und Achtung gegenüber bisher Steuern zahlenden Unternehmern/innen! Fakt ist:  sehr viele der Betroffenen - so wie auch ich - haben aus den verschiedensten Gründen keinen Anspruch auf diese Leistung. Allein die ‚Sippenhaftung‘ durch zwangsweise ‚Bedarfsgemeinschaften‘ mit Partner/in oder den eigenen Kindern, ist oft schon ein k.o. Kriterium und moralisch in dieser Ausnahmesituation völlig inakzeptabel. Auch eine in den Bedarfszeitraum fallende Umsatzsteuerrückerstattung, Darlehen, Zuwendungen Dritter oder auch die Auszahlung staatlicher und in allen Fällen projektbezogener und damit zweckgebundener (!) Zuschüsse (in meinem Fall z. B. in Kürze die Auszahlung einer Patentförderung) lassen Unternehmer/innen durch das Raster fallen.

Unter diesen Gesichtspunkten stellt sich die Frage: Woher soll ein Unternehmer/in überhaupt noch den Enthusiasmus und die Kraft hernehmen, um das Unternehmen durch die Krise zu führen? Die folgenden Fakten tragen dazu sicherlich auch nicht bei:

Während Arbeitnehmer/innen ohne jemals das Jobcenter betreten zu haben, monatlich ihr vom ARBEITGEBER wohlgemerkt auch noch vorzufinanzierendes KUG automatisch aufs Konto überwiesen bekommen, muss der Chef/in als Bittsteller seine Grundsicherung beim Jobcenter beantragen - das ist mehr als entwürdigend! Und wenn diesem Antrag dann überhaupt stattgegeben wird, dann erhält der Unternehmer/in in den meisten Fällen hunderte Euro weniger als seine eigenen Mitarbeiter/innen! Dabei sind die Arbeitnehmer/innen, wenn auch unfreiwillig, zu Hause, während der Chef/in selbst weiterarbeitet. Zum Beispiel neue Konzepte & Strategien entwickelt, alle weiter anfallenden administrativen/ kaufmännischen Arbeiten oder auch Renovierungsmaßnahmen erledigt – und das fast immer ohne jegliches eigene Einkommen oder eben max. mit den o. g. ‚Almosen‘. Gerechtigkeit sieht jedenfalls anders aus!

Und schon gar nicht sitzen - wie oft behauptet - ‚Alle in einem Boot‘, ganz im Gegenteil, wie auch das nachfolgende Beispiel zeigt: Allein schon innerhalb einer Berufsgruppe werden hinsichtlich der Förderangebote nunmehr gravierende Unterschiede deutlich. So werden jetzt selbstständig ‚mobil‘ am Kunden arbeitende Unternehmer wie z. B. Friseure, Podologen, Kosmetikerinnen durch die Zahlung der 7.500 € ‚Neustarthilfe‘ bessergestellt, als ihre eigenen Berufskollegen, welche mit entsprechenden monatlichen Kosten ‚stationär‘ einen Salon oder eine Praxis betreiben und auch noch Arbeitnehmer beschäftigten. Dazu haben viele der Letztgenannten ggf. auch noch für ihre Betriebseinrichtung einen persönlich verbürgten Kredit laufen. Trotz dieser Tatsachen und der wesentlich höheren Verantwortung als Arbeitgeber bekommen diese Unternehmer keinerlei persönliche Unterstützung für ihren Lebensunterhalt zugesprochen – das ist eine durch nichts zu rechtfertigende Benachteiligung gegenüber den 'mobilen' Kollegen!

Mit Sicherheit werden sich auch durch die o. g. Tatsachen viele Unternehmer/innen in den verschiedensten Branchen zur Betriebsaufgabe veranlasst sehen, wenn nicht das Problem einer akzeptablen ‚Einkommensersatzleistung‘ für ARBEITGEBER-Unternehmer zeitnah gelöst wird.

Nochmals: seitens Ihres Ministeriums ‚Grundsicherung‘ anzubieten, ist für diese Personengruppe nicht nur unzumutbar und entwürdigend, sondern generell hinsichtlich der Stellung eines Unternehmers, welcher persönliche Verantwortung für Arbeitnehmer trägt, auch völlig ungerecht!

Da leider mit Bitten und Petitionen in dieser konkreten Angelegenheit bisher nichts zu erreichen war, fordere ich jetzt im Namen aller Mitunterzeichner Ihr Ministerium hiermit auf, ARBEITGEBER-Unternehmer einen persönlichen Einkommensausgleich über die Überbrückungshilfen (also auch rückwirkend für mindestens die Ü-Hilfe 2!) zu gewähren.

 Grundlage der Berechnung: bei Kapitalgesellschaften der entsprechende GF- Vertrag und das 2019 gezahlte GF- Gehalt; die prozentuale Förderhöhe richtet sich nach der ansonsten für Mitarbeiter geltenden KUG-Quote - ggf. mit einer festen Obergrenze; Berechnungsbasis bei Gewerbetreibenden/Einzelunternehmen das zu versteuernde Einkommen von 2019; zusätzlich in beiden Fällen 50% Kostenbeteiligung an den Kranken-kassenbeiträgen.

Abschließend möchte ich persönlich noch folgendes anmerken: KMU`s gelten ja gemeinhin als Rückgrat der deutschen Wirtschaft, welche erheblich zum Steuereinkommen des Staates beitragen, im Gegensatz zu vielen Konzernen, welche keine bzw. kaum Steuern in Deutschland zahlen und trotzdem Millionen Fördermittel erhalten. Deren Vorständen/GF werden auch derzeit noch üppige Gehälter (wenn jetzt teilweise auch ohne zusätzliche Boni) gezahlt. Wo bleibt da die Gerechtigkeit gegenüber persönlich haftenden Betriebsinhabern oder geschäftsführenden Gesellschaftern? Das unter diesem Aspekt die Gefahr des sozialen Unfriedens, diesmal aus Unternehmerkreisen hervorgehend, steigt, liegt wohl auf der Hand!

Dem entgegen zu treten, ist auch die Aufgabe Ihres Ministeriums, andernfalls werden durch die ansonsten ansteigende Arbeitslosigkeit die Sozialausgaben des Staates enorm steigen. Und dies bei gleichzeitig geringeren Steuereinnahmen, über die immerhin auch die Diäten der Beamten sowie die Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter gezahlt werden. Das heißt, dem Gesetzgeber kann eigentlich nicht daran gelegen sein, seinen Mittelstand zu ruinieren – im konkreten Fall seine Unternehmer/innen im übertragenen Sinne des Wortes persönlich ‚auszuhungern‘.

Ich hoffe, dass diesem Schreiben die gebührende Aufmerksamkeit zu Teil wird und sehe einer entsprechenden Antwort auf mein Schreiben innerhalb der nächsten 14 Tage entgegen.

Im Namen aller Unterzeichnenden

mit freundlichen Grüßen

Marion Thiele

geschäftsführende Gesellschafterin

Fa. Füllett Produktion & Vertrieb UG Bärensteiner Str. 16    01277 Dresden   


Marion Thiele / Fa. Füllett Produktion & Vertrieb UG/ hb    Verfasser der Petition kontaktieren

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Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Marion Thiele / Fa. Füllett Produktion & Vertrieb UG/ hb, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

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