Umsetzung der Istanbul Konvention in Niedersachsen

 

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Wir fordern die Umsetzung der Istanbul Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Land Niedersachsen.

Wir fordern eine bedarfsgerechte Finanzierung und ausreichend Frauenhausplätze für Frauen und Kinder, laut Istanbul Konvention 1 Family Place auf 10.000 EinwohnerInnen, die von patriarchaler Gewalt betroffen sind.

Wir, die Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenhäuser in Niedersachsen, bitten Sie um Ihre Unterstützung!

Zum Hintergrund: Seit dem 01. Februar 2018 ist die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) im Rang des Bundesrechts anzuwenden. Zweck dieses Übereinkommens ist es u.a., „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen“ sowie „einen umfassenden Rahmen sowie umfassende politische und sonstige Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu entwerfen“ (Artikel 1). Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland diesem Zweck verpflichtet. Die Umsetzung einer allumfassenden Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen stellt daher eine Pflichtaufgabe des deutschen Staates dar, die auf sämtlichen staatlichen Ebenen zu implementieren ist.


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